Scharfe Kritik von „Pro Asyl“
Bund verschärft Asylpolitik – und beendet Ampel-Regelung
06.12.2025 – 08:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Koalition verschärft erneut die Asylpolitik. Menschen, denen Abschiebehaft droht, verlieren den Anspruch auf einen Pflichtanwalt. Menschenrechtsorganisationen kritisieren das scharf.
Der Bundestag hat neue Regelungen zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten im Zuge der Asylverfahren verabschiedet. Die Bundesregierung kann diese künftig per Rechtsverordnung selbst bestimmen und braucht keine Zustimmung der Länderkammer, wie die am Freitag beschlossene Neufassung des Asylgesetzes vorsieht. Asylanträge von Staatsangehörigen dieser Länder können dann schneller als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und der Aufenthalt in Deutschland rascher beendet werden.
Ziel ist es, Deutschland für Asylsuchende ohne Schutzgrund weniger attraktiv zu machen und die Verfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu beschleunigen. Der Anspruch auf eine Prüfung des Einzelfalls bleibt den Angaben zufolge jedoch unberührt. Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die AfD für das Gesetz. Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke lehnten es ab.
Gestrichen werden soll mit dem Gesetzentwurf zudem die Regelung, dass Menschen, denen Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsams droht, ein Anwalt zur Seite gestellt werden muss. Diesen Anspruch hatte die Ampelkoalition eingeführt.
Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Asylgesetz Länder, in denen angesichts der allgemeinen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort keine Verfolgung zu befürchten ist. Anträge auf Asyl oder Schutz in Deutschland sind bei Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten laut Gesetz grundsätzlich als „offensichtlich unbegründet abzulehnen“ – außer die Betroffenen können das Gegenteil beweisen.
Mit dem Bundestagsbeschluss „geht der Politikwechsel in der Migrationspolitik weiter“, erklärte der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm (CDU). Er kündigte die Einstufung von Algerien, Indien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsländer an.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sieht hingegen „zwei sehr problematische Regelungen verabschiedet“. Mit der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung „wird ein Gesetzgebungsprozess absichtlich umgangen, obwohl er verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist“, kritisierte die rechtspolitische Sprecherin der Organisation, Wiebke Judith.
„Mit der Abschaffung des Pflichtanwalts in der Abschiebungshaft leistet die Regierung außerdem einem schon lange bestehenden Skandal für unseren Rechtsstaat Vorschub: der massenhaften rechtswidrigen Abschiebungshaft“, erklärte Judith weiter.











