Entlastung für Kommunen
Bund einigt sich mit Ländern auf Finanzreform
Aktualisiert am 25.06.2026 – 20:02 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Kommunen in Deutschland werden finanziell entlastet. Das ist das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz.
Bund und Länder haben sich auf eine Finanzreform zur Entlastung vor allem der Kommunen geeinigt. Das teilte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) in Berlin nach Beratungen der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit. Lies sprach von einem fairen Ausgleich.
Die nun getroffene Einigung folgt der Regel: „Wer bestellt, bezahlt.“ CDU, CSU und SPD im Bund hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, sich an diesem Grundsatz der „Veranlassungskonnexität“ orientieren zu wollen. Eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen wird seit Monaten diskutiert.
Mit der Neuregelung sollen die stark gestiegenen Sozialausgaben der Kommunen gedämpft werden. Kanzler Merz sprach von einem großen Kostenaufwuchs bei den Gemeinden. Die Neuregelung solle ab dem 1. September gelten. „Wir bringen unser Land voran.“
Neuer Mechanismus soll Kommunen entlasten
Bisher entstehen vor allem den Kommunen zunehmend Mehrkosten durch sogenannte Leistungsgesetze, die auf Bundesebene beschlossen werden. Dies betrifft etwa die Kinder- und Jugendhilfe, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und das Teilhabegesetz zur Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
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Geplant ist nun ein Mechanismus. Dieser soll bei neuen Leistungsgesetzen oder bei Änderungen solcher Gesetze greifen. Falls die finanziellen Mehrkosten bei Ländern und Kommunen zusammen bei mehr als 200 Millionen Euro liegen, soll davon der Bund 80 Prozent übernehmen, wie Lies sagte. Merz sagte, bei Entlastungen solle auch der Bund entlastet werden. Lies sprach von einer Symmetrie: „Wenn der Bund am Ende Entscheidungen trifft, die auch dann wieder zur Reduzierung der Kosten führen, dann muss es auch ein Zurück der Mittel geben.“
Kommunen in Finanznöten
In einem Beschlussentwurf nach Verhandlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe im Vorfeld der Beratungen war noch von einer Kostenübernahme durch den Bund von 75 Prozent bei einer Zusatzbelastung von Ländern und Kommunen von 250 Millionen Euro die Rede gewesen.
Nicht erfasst sind von der Regelung Steuergesetze. Immer wieder kommt es zu Streit zwischen Bund und Ländern, wenn der Bund Steuerentlastungen plant – aber diese auch für die Länder Mindereinnahmen bedeuten.
Kommunale Spitzenverbände hatten Bund und Ländern angesichts der Finanznot vieler Städte und Gemeinden zum Handeln aufgefordert. In einer Erklärung hieß es: „Die kommunalen Haushalte kollabieren – und zwar fast überall.“ Das zweite Jahr in Folge würden die Städte, Landkreise und Gemeinden mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro abschließen. „Und das ohne eigenes Verschulden: Die Sozialausgaben, auf die wir selbst praktisch keinen Einfluss haben, laufen uns davon.“
