
Einsprüche des BSW hatte der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags jedoch im vergangenen Jahr schon monatelang untersucht und nach eigenen Angaben Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet. Darunter waren auch Stellungnahmen aller Landeswahlleiter. Letztlich hielt eine breite Mehrheit im Ausschuss die Beschwerde für unbegründet – nur die AfD wollte ihr stattgeben. Das Plenum des Bundestags lehnte eine Neuauszählung ab.
Wagenknecht unterstellte den übrigen Parteien, das aus Eigeninteresse getan zu haben. „Die Wahlprüfung des Bundestags war ein peinliches Schauspiel, das einer Bananenrepublik würdig wäre“, sagte sie schon vorab der Deutschen Presse-Agentur. „Da wurde nichts wirklich geprüft.“
In der Pressekonferenz kritisierte sie mit einem drastischen Vergleich, dass der Bundestag selbst Prüfinstanz ist: „Das ist so, als hätte man ein Gesetz, dass kleine Gastwirtschaftsbetreiber, die von Schutzgelderpressung betroffen sind, als erstes ihre Beschwerde beim Mafiaboss einreichen müssen, wenn sie sich dagegen wehren wollen. Das ist absurd.“
Tatsächlich ist das Verfahren im Grundgesetz festgelegt. Demnach ist zunächst der Deutsche Bundestag zuständig. Erst wenn das Parlament entschieden hat, kann beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde erhoben werden. Die höchsten deutschen Richterinnen und Richter prüfen dann etwa, ob das Wahlgesetz richtig angewendet wurde und ob dieses mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Wenn sich dabei Fehler ergeben, die Auswirkungen auf die Sitzverteilung des Bundestags haben, kann das Gericht die Wahl – ganz oder in Teilen – für ungültig erklären. Dieser Fall trat zuletzt im Dezember 2023 ein, als das Gericht entschied, dass die Bundestagswahl 2021 in manchen Wahlkreisen Berlins wegen zahlreicher Pannen wiederholt werden muss.
Das BSW wollte dieses Verfahren kurz nach der Wahl umgehen und ging direkt nach Karlsruhe, scheiterte dort aber. Im März 2025 lehnte der Zweite Senat mehrere Anträge der Partei, sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab – mit Verweis auf das Wahlprüfungsverfahren. Im Mai verwarf der Senat dann zwei Organklagen des BSW, in denen es unter anderem um die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel ging.
Die beiden Rechtsvertreter des BSW, Uwe Lipinski und Christoph Degenhart, zeigten sich zuversichtlich, dass das jetzige Verfahren Erfolg im Sinne der Partei hat. Lipinski sagte auch voraus, dass das Gericht recht schnell entscheiden werde – innerhalb „weniger Monate“ und „auf jeden Fall“ noch in diesem Jahr. Das Gericht äußerte sich auf Anfrage nicht zum Zeitrahmen, zumal „bislang kein entsprechender Verfahrenseingang festgestellt“ worden sei.











