Haus stand wohl vor der Zwangsversteigerung
Familienfreund rettete Boris Beckers Elternhaus
28.11.2024 – 20:01 UhrLesedauer: 2 Min.
Im November starb Boris Beckers Mutter Elvira in ihrem Zuhause. Nach ihrem Tod steht die Frage im Raum, was mit dem Haus passiert – denn der Eigentümer ist jemand anderes.
Vor einer Woche, einen Tag vor seinem 57. Geburtstag, verlor Tennislegende Boris Becker seine Mutter. Elvira Becker wurde leblos in ihrem Zuhause in Leimen gefunden. Unmittelbar danach reiste der frühere Sportler mit seiner Frau Lilian de Carvalho Monteiro in seine Heimatstadt. „Es ist ein großer Schmerz, den ich momentan fühle“, gab er in einem Instagram-Beitrag preis.
Nach Elvira Beckers Tod kommen jetzt Fragen auf. Etwa die, was jetzt mit dem Haus passiert, in dem die Seniorin bis zum Schluss gelebt hatte. Denn Boris Beckers Elternhaus, das im Rahmen der zurückliegenden Insolvenz des heute 57-Jährigen beinahe zwangsversteigert wurde, um die Schulden zu tilgen, ist nicht mehr im Besitz der Beckers. Sondern in dem von Reinhard Hofmann, einem Freund der Familie.
Er kaufte die Villa in Leimen vor über einem Jahr. Elvira Becker hatte jedoch das Nießbrauchrecht, durfte also bis zu ihrem Tod in dem Haus leben. Was Reinhard Hofmann jetzt mit der Immobilie vorhat, möchte er der „Bild“-Zeitung vorerst nicht verraten. „Bitte haben Sie aus Pietätsgründen Verständnis dafür, dass ich aktuell wenig sagen möchte. Schon gar nicht etwas über mögliche Pläne.“ Er betont: „Frau Becker war eine bemerkenswerte und wunderbare Frau, die immer zu ihrem Sohn und ihrer Familie stand.“
Auch Oliver Moser, Boris Beckers Anwalt, hüllt sich diesbezüglich in Schweigen, meint jedoch: „Ich kann dazu wenig sagen. Was ich jedoch sicher weiß, ist, dass kein Herr Hofmann Elvira Becker ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt hat. Vielmehr war es mein Mandant, der seiner Mutter, als er noch Eigentümer der Immobilie war, ein dinglich gesichertes, lebenslanges Wohnrecht eingeräumt hat. Daran änderte auch der Eigentümerwechsel rechtlich nichts, denn die entsprechende Eintragung bleibt im Grundbuch.“