EU-Kommission
Bestpreisklausel von Booking.com europaweit verboten
15.11.2024 – 15:45 UhrLesedauer: 2 Min.
Booking.com hatte lange eine Bestpreisklausel. Das gehört nun EU-weit der Vergangenheit an.
Die EU-Kommission hat der Reisebuchungsplattform Booking.com strengere Regeln auferlegt und damit Hoteliers und Verbrauchern die Möglichkeit gegeben, bessere Geschäfte in Sachen Unterkunft zu machen. Das berichten das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) und „Reisereporter“ mit Verweis auf eine Mitteilung der EU-Kommission in Brüssel.
Die Entscheidung, die am Donnerstag in Brüssel bekannt gegeben wurde, sei eine Folge des neuen Gesetzes über digitale Märkte (DMA), heißt es. Worum geht es?
Booking.com hatte eine Bestpreisgarantie eingeführt: Kunden sollten das gleiche Zimmer nirgendwo günstiger finden können. Um dies zu gewährleisten, verpflichtete der Konzern seit 2006 die Hotels dazu, auf anderen Plattformen keine günstigeren Konditionen anzubieten. Diese Praxis wurde jedoch von mehreren Gerichten in Europa untersagt.
Dank des DMA-Gesetzes dürfen Hoteliers nun bessere Preise auf anderen Plattformen und ihrer eigenen Website anbieten. „Damit erreichen wir, dass die Menschen in der EU für ihre Reisebuchungen eine echte Wahl haben und stets den besten Preis bekommen“, sagte Katarina Barley (SPD), Vizeparlamentspräsidentin, dem RND. Auch Anna Cavazzini, Vorsitzende des Verbraucherschutzausschusses im EU-Parlament, lobte das Vorgehen der Kommission: „Das Gesetz zeigt also endlich Zähne.“
Die neuen Regeln gelten den Angaben nach zunächst nur für die Plattform Booking.com, die im letzten Jahr mehr als eine Milliarde Übernachtungen vermittelte. Konkurrenten wie Expedia oder Airbnb seien nicht betroffen. Der niederländische Konzern beklagte einen Wettbewerbsnachteil gegenüber diesen Plattformen.
Das Geschäftsmodell von Booking.com funktioniert folgendermaßen: Kunden suchen nach Hotels und buchen direkt über die Plattform, die dafür eine Provision erhält. In Deutschland beträgt diese Provision etwa 15 Prozent des Zimmerpreises. Die EU-Kommission hofft, dass durch den gestärkten Wettbewerb die Provisionen sinken und somit auch die Preise für Verbraucher günstiger werden.
Verstöße gegen das neue Gesetz können mit Strafen von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden, bei wiederholten Verstößen sogar bis zu 20 Prozent, berichtet das RND.