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Home » Bis zu 100 Prozent Mietminderung
Wirtschaft

Bis zu 100 Prozent Mietminderung

Von zeit-heute.deFebruar 3, 20263 Min Gelesen
Bis zu 100 Prozent Mietminderung
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Bis zu 100 Prozent Mietminderung

Bis zu 100 Prozent

Heizungsausfall im Winter: Wann Ihnen eine Mietminderung zusteht


Aktualisiert am 29.01.2025Lesedauer: 6 Min.

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Frau friert in der eigenen Wohnung: Bleibt die Heizung im Winter kalt, müssen Mieter das nicht einfach hinnehmen. (Quelle: Visions)

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Ein Heizungsausfall im Winter ist nicht nur ärgerlich, sondern gibt Mietern auch das Recht auf Mietminderung. Wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

Als Mieter genießt man zahlreiche Vorteile: keine hohen Investitionskosten, flexible Umzugsmöglichkeiten und keine Verantwortung für die Instandhaltung der Immobilie – das bleibt Aufgabe des Vermieters. Doch was passiert, wenn im Winter die Heizung ausfällt? Gerade in der kalten Jahreszeit möchte niemand in einer Frostbox wohnen.

Haben Sie Anspruch auf Mietminderung? Wie schnell muss die Heizung repariert werden? Und was, wenn Schimmel entsteht? Diese Fragen sind entscheidend für alle, die von einem solchen Problem betroffen sind. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Rechte Sie als Mieter haben und wie Sie diese geltend machen können.

Die sogenannte Heizperiode dauert in Deutschland in der Regel vom 1. Oktober bis zum 30. April. Während dieser Zeit ist der Vermieter verpflichtet, dafür zu sorgen, dass in den Mieträumen ausreichende Temperaturen herrschen. Dies wird in der Rechtsprechung als Mindestanforderung an den Wohnstandard angesehen.

Außerhalb der Heizperiode (also in den Sommermonaten) müssen Vermieter nur dann heizen, wenn es außergewöhnlich kalt wird und die Innenraumtemperaturen unter die Mindestwerte fallen.

Laut gängiger Rechtsprechung müssen folgende Temperaturen in Wohnräumen erreicht werden:

  • Wohnzimmer, Schlafzimmer und Kinderzimmer: 20 bis 22 °C
  • Küche: 18 bis 20 °C
  • Bad: 22 °C

Sinken die Temperaturen dauerhaft unter diese Werte, liegt ein Mietmangel vor. Dabei ist entscheidend, dass die Temperaturen auch bei extremer Kälte außen eingehalten werden müssen.

Fallen die Temperaturen in der Wohnung unter die vorgeschriebenen Werte, haben Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß des Heizungsproblems ab. Grundsätzlich gilt:

  • Bei einer Raumtemperatur unter 18 °C ist eine Minderung von bis zu 20 Prozent der Nettokaltmiete möglich.
  • Liegt die Temperatur dauerhaft unter 16 °C oder fällt die Heizung komplett aus, kann die Mietminderung bis zu 100 Prozent betragen.

Wichtig: Eine Mietminderung passiert nicht automatisch. Der Mieter muss den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und die Mietminderung ankündigen.

Der Vermieter ist verpflichtet, einen Heizungsmangel unverzüglich zu beheben. In der Regel gelten hier 48 Stunden als zumutbare Frist für eine Reaktion des Vermieters. Bei extremen Außentemperaturen oder einem Totalausfall der Heizung muss der Vermieter sogar noch schneller handeln.

Reagiert der Vermieter nicht, haben Mieter das Recht, einen Handwerker zu beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückzufordern. Dabei sollte der Vermieter jedoch vorher schriftlich auf den Mangel hingewiesen und aufgefordert werden, diesen zu beheben. Lesen Sie hier mehr zu dem Thema, wenn der Vermieter nichts tut.

Wenn Sie aufgrund eines Heizungsausfalls gezwungen sind, Ersatzheizgeräte wie Elektroheizungen oder Wärmelüfter anzuschaffen oder zu leihen, können Sie diese Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Voraussetzung auch hier: Informieren Sie den Vermieter über den Ausfall rechtzeitig und sorgen Sie dafür, dass die Kosten im angemessenen Rahmen bleiben.

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