Riester-Produkt betroffen
Bundesgerichtshof prüft umstrittene Klausel zu Rentenkürzung
10.12.2025 – 11:38 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Klausel der Allianz erlaubt Rentenkürzungen bei Riester-Verträgen. Jetzt prüft der BGH, ob das rechtens ist – mit möglichen Folgen für viele Versicherte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich an diesem Mittwoch mit einer umstrittenen Klausel in den Bedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rente (Az. IV ZR 34/25). Die Allianz Lebensversicherung hatte sich darin das Recht vorbehalten, den ursprünglich zugesagten Rentenfaktor nachträglich zu senken – also jenen Wert, der später die Höhe der monatlichen Rente bestimmt.
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen und Steuervorteilen fördert. Bei der fondsgebundenen Variante fließt ein Teil der Beiträge in Investmentfonds, deren Entwicklung über die spätere Auszahlung mitentscheidet.
Laut der fraglichen Klausel durfte die Allianz die Rente kürzen, wenn unerwartete Entwicklungen eintreten – etwa eine deutlich steigende Lebenserwartung der Versicherten oder stark sinkende Renditen am Kapitalmarkt.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält diese Regelung für unzulässig. Zwar dürfen Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz Renten herabsetzen, wenn sich die zugrunde liegenden Voraussetzungen ändern. Sie müssen die Rente später aber auch wieder erhöhen, sobald die Belastungsfaktoren wegfallen.
Genau diese Korrektur nach oben war in den beanstandeten Vertragsbedingungen allerdings nicht vorgesehen. Aus Sicht der Verbraucherschützer benachteiligt das die Kundinnen und Kunden einseitig – die Klausel sei daher unwirksam. Das Oberlandesgericht Stuttgart folgte dieser Argumentation bereits und untersagte der Allianz die weitere Verwendung. Ob der BGH noch am Mittwoch ein abschließendes Urteil spricht, ist offen.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer grundlegenden Reform der privaten Altersvorsorge – und damit auch an einem Nachfolger für die Riester-Rente. Diese ist den Erwartungen nicht gerecht geworden, zu teuer und renditeschwach sind die meisten Verträge. Stattdessen planen Union und SPD nun die Einführung eines sogenannten Altersvorsorgedepots. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt, der voraussichtlich am 17. Dezember im Kabinett verabschiedet werden soll.












