
BGH lehnt Revision ab
Frau in Kaserne vergewaltigt – Ex-Soldaten müssen in Haft
17.11.2025 – 17:05 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Ex-Soldaten wegen Vergewaltigung bestätigt. Die Männer hatten die Tat in einer Kölner Kaserne begangen und teilweise gefilmt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Strafen gegen zwei frühere Soldaten wegen Vergewaltigung einer jungen Frau in einer Kölner Kaserne bestätigt. Die Urteile sind damit rechtskräftig, wie der BGH am Montag mitteilte.
Das Kölner Landgericht hatte im Dezember gegen einen der Täter eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verhängt. Der zweite Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Die Männer gingen in Revision, die der BGH nun jedoch als unbegründet zurückwies.
Die beiden Männer wurden der Vergewaltigung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen. Der jüngere Angeklagte war zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt.
Nach Feststellung des Gerichts hatten die Ex-Soldaten eine 18-jährige Frau im Oktober 2021 mehrmals vergewaltigt und die Taten teilweise gefilmt.











