Lebensstandard sichern mit BU-Rente
Berufsunfähigkeitsrente beantragen: So gehen Sie vor
Aktualisiert am 03.03.2026 – 07:47 UhrLesedauer: 7 Min.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine BU-Rente beantragen.
Ein plötzlicher (Arbeits-)Unfall oder eine schwere Krankheit können Sie aus dem Erwerbsleben reißen. Das Einkommen fällt weg und die Rente ist noch weit entfernt, während der Ratenkredit für die eigene Immobilie, der ETF-Sparplan und die Beiträge für Haftpflicht-, Unfall- und Autoversicherungen weiterlaufen.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die für jene Menschen vorgesehen ist, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind, reicht für den gewohnten Lebensstandard selten aus. Sie liegt bei etwa 877 Euro pro Monat. Die Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn der Fall eingetreten ist, dass Sie kein eigenes Einkommen mehr erwirtschaften können – sofern Sie eine abgeschlossen haben.
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 172, dass bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherer verpflichtet ist, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufsunfähigkeit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf – so, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet war – infolge von Krankheit, Körperverletzung oder schlicht altersbedingt ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann – und das voraussichtlich auf Dauer. Lesen Sie hier, was Berufs- von Arbeitsunfähigkeit unterscheidet.
Sind alle Bedingungen erfüllt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die vertraglich vereinbarte monatliche BU-Rente mindestens so lange, bis die gesundheitlich festgestellte Berufsunfähigkeit oder die Vertragslaufzeit endet. In der Regel endet die Vertragslaufzeit bei Eintritt in die gesetzliche Rente.
Voraussetzung für die BU-Rente ist, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens sechs Monate lang besteht und eine Erkrankung eingetreten ist, die ärztlicher Behandlung bedarf. Sollte es sich um eine akute Arbeitsunfähigkeit handeln, erhalten Angestellte sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach springt die Krankenkasse bis zu 72 Wochen lang mit Krankengeld ein.
Resultiert aus einer Arbeitsunfähigkeit eine attestierte Berufsunfähigkeit, die voraussichtlich länger als sechs Monate besteht, gehen Versicherungsgesellschaften in der Regel davon aus, dass sich Ihr Gesundheitszustand absehbar nicht mehr verbessert.
Bevor die Versicherung zahlt, müssen verschiedene Phasen durchlaufen werden.
Ob beim Ausfüllen der Anträge oder bei Ablehnung der Leistungen vom Versicherer – holen Sie sich rechtzeitig Hilfe. Auch Verbraucherzentralen bieten Hilfe an. Im Zweifel sprechen Sie mit einem unabhängigen Experten. Für anfallende Beratungskosten müssen Sie allerdings selbst aufkommen. Falls ein Rechtsstreit droht, lassen Sie sich von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt vertreten. Diese Kosten sind in der Regel über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt.












