Urteil ist gefallen
Berliner Schwein muss Altbauwohnung verlassen
30.09.2026 – 16:23 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Schwein lebte im vierten Stock eines Berliner Altbaus und wurde dort sogar zum Therapietier ausgebildet. Nun hat ein Gericht entschieden, dass das gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer Frau untersagt, ihr Schwein weiterhin in einer Altbauwohnung im vierten Stock zu halten. Die Richter bestätigten damit eine Anordnung des Bezirksamts Berlin-Mitte und urteilten, dass die Haltung gegen das Tierschutzgesetz verstoße, wie aus einer Gerichtsmitteilung hervorgeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Halterin hatte gegen die Behördenentscheidung geklagt und argumentiert, das Tier werde artgerecht gehalten. In der 70 Quadratmeter großen Wohnung könne es sich frei bewegen und liege im Winter hauptsächlich auf der Couch. Ab dem Frühjahr habe es laut der Klägerin regelmäßig Zugang zu einem Hof in Brandenburg, wo es sich suhlen und wühlen könne. Dort habe das Tier Kontakt zu Hunden und Ponys. Außerdem halte es sich gerne im Berliner Garten der Familie auf.
Schweine sollen im Stall gehalten werden
Das Gericht ließ diese Argumente nicht gelten. Für Schweine sei eine Stallhaltung erforderlich, am besten kombiniert mit Auslauf oder Ausführen. Diese Bedingungen seien in der Altbauwohnung nicht erfüllt. Zudem gebe es keinen Fahrstuhl, weshalb das Tier für jeden Ausflug vier Stockwerke Treppen laufen müsse.
Die Halterin hatte das Tier nach eigenen Angaben als Minischwein erworben und zum Therapieschwein ausbilden lassen. Das Bezirksamt ging jedoch aufgrund von Aufnahmen, die die Frau in sozialen Medien veröffentlicht hatte, davon aus, dass es sich um ein Hängebauchschwein handele. Für das Gericht war diese Frage letztlich unerheblich: Für Minischweine gelten dieselben Anforderungen wie für Hausschweine.
Bekannt wurde der Fall zunächst über den TikTok-Account der Halterin, auf dem sie das Schwein beim Gassi gehen in der Berliner Innenstadt zeigte. Nachbarn schalteten daraufhin die Behörden ein. Im November 2023 erfolgte eine Wohnungskontrolle, nachdem das Tier ausgebüxt war und von Polizisten auf einer stark befahrenen Straße aufgegriffen worden war. Im März 2024 ordnete das Bezirksamt an, die Frau müsse dem Veterinäramt eine artgerechte Haltung nachweisen. Wo sich das Schwein derzeit aufhält, ist laut Gericht nicht bekannt.











