
Millionen-Entlastung geplant
Steckt in den 1970ern fest: Berlin will Gastro-Gesetz reformieren
25.12.2025 – 08:17 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Landesregierung will das Gaststättenrecht modernisieren und die Regelungen ins 21. Jahrhundert katapultieren. Vereinfachungen und neue digitale Prozesse sind angedacht.
Die schwarz-rote Landesregierung in Berlin plant ein neues Landesgaststättengesetz für 2026. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, das Gesetz solle die Gastronomie in der Hauptstadt unterstützen.
Berlin verfügt bisher über kein eigenes Landesgaststättengesetz. Das aktuelle Gaststättenrecht basiert auf dem Bundesgaststättengesetz von 1971. „Unsere Rechtsgrundlage ist das Bundesgaststättengesetz aus dem Jahr 1971. Jetzt bringen wir unser Gaststättenrecht aus den 1970er Jahren ins 21. Jahrhundert und machen es hauptstadttauglich“, sagte Giffey der Deutschen Presse-Agentur.
In Berlin gebe es mehr als 20.000 Gastronomiebetriebe. Jährlich kämen rund 700 neue hinzu, behauptet die Wirtschaftssenatorin. Das geplante Gesetz solle behördliche Prozesse für Gaststätteneröffnungen vereinfachen. Giffey erklärte: „Unser Ziel: Jeder, der eine Gaststätte aufmachen will, soll die behördlichen Fragen von der Anzeige bis zur Eröffnung innerhalb von vier Wochen mit digitaler Gewerbeanmeldung erledigt haben können.“
Das neue Gesetz solle flexiblere Regelungen für die Außengastronomie beinhalten. Diese beträfen laut Giffey Public Viewing bei Großereignissen wie der Fußball-WM 2026.
Der Senatsbeschluss zum neuen Gesetz werde für Jahresbeginn 2026 erwartet. Giffey zeigte sich zuversichtlich, dass das Parlament das Gesetz vor der Sommerpause 2026 verabschieden könne.










