Die noch von der Ampel-Koalition durchgesetzte Legalisierung lässt seit 1. April 2024 Kiffen und den Anbau von Cannabis für Volljährige zu. Erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen in Wohnungen. Aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis, unterwegs dabei haben 25 Gramm. Vorgeschrieben sind Abstände etwa zu Spielplätzen und Schulen, Konsum vor Minderjährigen ist verboten. Zulässig sind auch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern. Für Jugendliche unter 18 ist Cannabis weiterhin verboten.
CDU und CSU waren mit der Forderung nach Abschaffung des Gesetzes in den Wahlkampf gezogen. Im Koalitionsvertrag mit der SPD vereinbart wurde aber eine „ergebnisoffene Evaluierung“. Ein erster Zwischenbericht wurde im Herbst veröffentlicht, der Abschlussbericht soll im April 2028 vorgelegt werden.
Mit Blick auf den Verbrauch insgesamt in Deutschland heißt es: „Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar.“ Der Gesamtbedarf pro Jahr wird von den Experten auf 670 bis 823 Tonnen geschätzt. Die Anbauvereinigungen spielten „bei der partiellen Verdrängung des Schwarzmarktes“ dabei noch eine untergeordnete Rolle. Anbau und Weitergabe aus diesen Vereinigungen sollten gestärkt werden. Eine Genehmigung sei derzeit aber sehr komplex.
Der Kinder- und Jugendschutz sollte gestärkt werden. Doch Frühinterventionen und Beratungsangebote für Jugendliche, die Cannabis konsumieren, würden nun deutlich seltener in Anspruch genommen. Ein Grund dürfte sein, dass bei Cannabis-Auffälligkeit nun in der Regel keine Strafanzeige mehr erstattet werde – es sei denn, der junge Mensch mache sich strafbar oder gefährde andere, erläutert Suchtforscher Daniel Kotz aus Düsseldorf. Es gebe durch die Justiz kaum noch verpflichtende Zuweisungen in Frühinterventionskurse.
Die Evaluation sieht Anhaltspunkte dafür, dass der Bezug von Cannabis auf dem Schwarzmarkt gesunken sei. Eine Befragung von mehr als 2.000 Personen aus Reihen der Kriminalpolizei ergab zugleich, dass es schwieriger geworden sei, Schwarzmarkt-Akteure zur Rechenschaft zu ziehen. Strafverfolgungsbehörden beklagten, dass Kriminalität mit Bezug zu Cannabis schwerer bekämpft werden könne, sagte Kriminologe Jörg Kinzig von der Uni Tübingen.











