Nachprüfung beantragt
Deutzer Kirmes auf der Kippe? Vergabeverfahren gestoppt
25.03.2025 – 18:13 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Nachprüfungsverfahren könnte die Deutzer Osterkirmes gefährden. Wegen eines unterbrochenen Vergabeverfahrens ist die Durchführung derzeit ungewiss.
Die beliebte Deutzer Frühlingskirmes könnte in diesem Jahr ausfallen. Wie die Stadt Köln bestätigt, ruht derzeit das Vergabeverfahren für die Ausrichtung der Deutzer Volksfeste, da ein unterlegener Bieter einen Antrag auf Nachprüfung gestellt hat.
Die Stadt Köln wurde von der Vergabekammer Rheinland darüber informiert, dass der unterlegene Bieter am Dienstag (25. März) einen Antrag auf Nachprüfung gestellt hat, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Der Zuschlag an den vorgesehenen Gewinner dürfe somit bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist nicht erteilt werden.
Für den Zeitraum 2025 bis 2029 hatte die Stadt Köln eine Dienstleistungskonzession für die Durchführung der Deutzer Volksfeste (Frühlings- und Herbstvolksfest) ausgeschrieben. Demnach gingen zwei Angebote ein, wobei die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) als Bieterin mit der höchsten Gesamtpunktzahl den Zuschlag erhalten sollte. Im vergangenen Jahr hatte die GKS die Organisation erstmals nach mehreren Jahrzehnten an Wilfried Hoffmann aus Leverkusen abgeben müssen.
Aufgrund des Nachprüfungsverfahrens ruht das Vergabeverfahren. Bis zur Entscheidung der Vergabekammer sowie dem Ablauf der Beschwerdefrist sei eine Durchführung der Volksfeste in Deutz nicht möglich.
Die Zeit drängt, denn bis Ostern (20./21. April), dem traditionellen Termin der Frühlingskirmes, sind es nur noch wenige Wochen. Laut der Stadt treffe die Vergabekammer ihre Entscheidung laut gesetzlicher Vorgabe in der Regel innerhalb einer Frist von fünf Wochen ab Eingang des Antrags. In Ausnahmefällen könne dieser Zeitraum um bis zu zwei Wochen verlängert werden.
In der Praxis werden diese Fristen aufgrund der Komplexität der Fälle jedoch oft überschritten. Zudem kann gegen die Entscheidung der Vergabekammer noch Beschwerde beim Kölner Oberlandesgericht eingelegt werden, was das Verfahren weiter verzögern würde.