
Frag t-online
Gibt es die Mütterrente III auch für Beamte?
05.01.2026 – 09:18 UhrLesedauer: 3 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Mütterrente III und wer darauf Anspruch hat.
Die Bundesregierung plant, ab 2027 die sogenannte Mütterrente auszuweiten und somit Millionen Rentnern, die meisten davon Frauen, mehr Geld im Alter zu gewähren. Damit sollen die Jahre, die ein Elternteil für die Kindererziehung aufgewendet hat und dadurch nicht arbeiten konnte, stärker in der Rente berücksichtigt werden.
Doch nicht alle Menschen im Ruhestand bekommen diesen Zuschlag. Eine t-online-Leserin schreibt, sie sei Pensionärin und frage sich nun, ob sie auch von der Erhöhung der Mütterrente profitieren könne.
Eine Ausnahme gibt es: Für Eltern, die während der Zeit, in der sie ihre Kinder geboren und erzogen haben, gesetzlich rentenversichert waren, und erst später in ein Beamtenverhältnis wechselten, gibt es im Alter die Mütterrente. Entscheidend ist also das System, in das Sie während der Kindererziehung eingezahlt haben.
Das bedeutet aber nicht, dass die Erziehungszeiten für Kinder, die in Beamtenhaushalten aufwachsen, gar nicht berücksichtigt werden. Wie genau die Versorgung im Alter für Beamte aussieht, regeln die Bundesländer bzw. bei Bundesbeamten der Bund. Die Regelungen können je nach Land leicht abweichen, für Bundesbeamte gilt aber Folgendes:
Das Ruhegehalt von Beamten, die ein oder mehrere Kinder erzogen haben, wird also um den Kindererziehungszuschlag erhöht. Allerdings nur bis zur Erreichung des Höchstruhegehalts: Wer durch den Kindererziehungszuschlag die maximal erreichbare Pension also übersteigen würde, bekommt weniger Zuschlag, als ihm rechnerisch zustehen würde. Der Höchstruhegehaltssatz eines Pensionärs beträgt maximal 71,75 Prozent der Bezüge, die er in Vollzeit nach 40 Jahren Dienstzeit erhalten hat.











