Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Kann ich den Depotübertrag nutzen, um Erspartes steuerfrei von einem ETF in den anderen zu übertragen?
Wer Aktien, Fonds oder ETFs besitzt, hat diese in einem Wertpapierdepot liegen. Depotanbieter, auch Broker genannt, gibt es viele, und manchmal ergibt ein Wechsel Sinn – etwa dann, wenn die Ordergebühren bei einem Broker niedriger sind oder die Benutzeroberfläche intuitiver ist. Wertpapiere lassen sich dann per sogenanntem Depotübertrag kostenlos von der alten zur neuen Lagerstätte umziehen.
Eine t-online-Leserin fragte nun, ob sie einen solchen Depotübertrag dafür nutzen könnte, auch gleich das Wertpapier zu wechseln. Konkret wollte sie wissen, ob sie Erspartes aus einem ETF A in einen neuen ETF B überführen könnte, ohne dass Steuern fällig würden. ETFs sind börsengehandelte Fonds, die meist einen Aktienindex nachbilden. Hier lesen Sie mehr dazu. Schauen wir uns die Sache an.
Die gute Nachricht zuerst: Der reine Depotübertrag der Wertpapiere, also Aktien oder ETF-Anteile, ist kostenlos. Dafür müssen Sie beim neuen Broker ein Formular zum Depotübertrag ausfüllen und die Wertpapierkennnummer und die Stückzahl der zu übertragenden Anteile angeben. Der Übertrag dauert meist einige Wochen.
Gut zu wissen: Beim neuen Broker gutgeschrieben werden am Ende die vollen Anteile des Wertpapiers, also zum Beispiel Ihre Aktien oder ETF-Anteile. Teilstücke, wie sie oft bei Sparplänen vorkommen, lassen sich dagegen meist nicht übertragen. Sie müssen sie im alten Depot belassen oder dort verkaufen.
Möchten Sie nun zusätzlich das Wertpapier wechseln, also Geld von ETF A in einen neuen ETF B stecken, hilft Ihnen der Depotübertrag als solcher nicht weiter. Sie kommen nicht darum herum, die alten Fondsanteile zu verkaufen, vorhandene Gewinne zu versteuern und vom Guthaben anschließend Anteile des ETF B zu kaufen.
Haben Sie keine Eile, können Sie versuchen, Ihre Anteile nur so weit zu verkaufen, dass Sie pro Jahr maximal 1.000 Euro Gewinn realisieren – der bleibt dank des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Sind Sie verheiratet, stehen Ihnen als Paar 2.000 Euro Freibetrag zu. Stellen Sie vorab einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank. Dann wird die Steuer gar nicht erst abgeführt. Mehr dazu lesen Sie hier.
Kosten sparen können Sie auch, wenn Sie bei dem Broker Ihre Anteile des ETF A verkaufen und vom Erlös Anteile des ETF B kaufen, der die niedrigeren Ordergebühren aufruft. So verlangen traditionelle Banken auch gern einmal eine Mindest- oder Grundgebühr bei Online-Wertpapier(ver)käufen oder machen die Kosten von der Anlagesumme abhängig. 60 Euro Gebühren können da schon einmal zusammenkommen.
Dagegen bieten sogenannte Neobroker wie Trade Republic, Smartbroker+ oder Scalable Capital Käufe und Verkäufe von Wertpapieren teils kostenlos oder für einen Euro an.