Mann sieht sich als Opfer von Abzocke
Autofahrer wendet – und soll 375 Euro Strafe zahlen
Aktualisiert am 12.03.2026 – 12:41 UhrLesedauer: 2 Min.
Regelmäßig machen sogenannte Besitzstörungsklagen in Österreich Negativschlagzeilen. Jetzt beschäftigt sich ein Anwalt mit einem offenbar besonders dreisten Fall.
In Österreich soll ein Autofahrer 375 Euro bezahlen – weil er bei schlechtem Wetter gewendet hat. Konkret soll der 30-Jährige bei dem Wendemanöver Privatgrund befahren und so eine sogenannte Besitzstörung begangen haben, wie die „Kronen Zeitung“ berichtete.
Dem Bericht zufolge war der Autofahrer am 20. Februar vormittags auf einer Straße in Krematen an der Ybbs in Niederösterreich unterwegs, als plötzlich starker Schneefall eingesetzt habe. Der Wagen des 30-Jährigen sei auf der glatten und steilen Straße nicht mehr weitergekommen. Der Mann habe umdrehen wollen – und dafür kurzzeitig eine private Einfahrt befahren.
Das Manöver dauerte dem Autofahrer zufolge nur wenige Sekunden. Doch wenige Tage später folgte die böse Überraschung: In seinem Briefkasten entdeckte der Mann ein Anwaltsschreiben des Eigentümers des Grundstücks, das er befahren hatte. Die Forderung: 375 Euro. Bezahle er nicht, drohe eine Klage wegen Besitzstörung.
Der Anwalt des Autofahrers, Hans-Jörg Haftner, sagte der „Kronen Zeitung“: „Wegen des Wintereinbruchs war meinem Mandanten ein gefahrloses Weiterfahren nicht möglich. Er war daher zum Wenden gezwungen.“ Sein Mandant habe „kein Verhalten gesetzt, das die Ansprüche rechtfertigt“, sagte Haftner. Dass der Eigentümer seine Einfahrt offenbar mit einer Videokamera überwache, sei zumindest „fragwürdig“.
Klagen wegen angeblicher Besitzstörungen sind in Österreich weitverbreitet und treffen immer wieder auch Urlauber. Für ein solches Vergehen kann es bereits ausreichen, Privatgrund wie Hauseinfahrten kurz zu befahren. Ein Schild, das auf den Privatgrund hinweist, braucht es dafür nicht. Der österreichische Automobilclub ÖAMTC spricht auf seiner Webseite von finanziellen Interessen, die hinter vielen der Klagen stünden: „Dazu werden geeignete Privatgrundstücke, etwa von aufgelassenen Betrieben und Geschäften, gepachtet oder gemietet und schlecht bis gar nicht beschildert, wodurch diese in gewisser Weise zum Parken bzw. Wenden einladen“, so der ÖAMTC.
Zu Beginn des Jahres hat die österreichische Regierung die Gerichtskosten für eine Besitzstörungsklage auf rund 200 Euro begrenzt. Damit soll es Betroffenen erleichtert werden, bei fragwürdigen Besitzstörungsansprüchen den Rechtsweg zu gehen – und nicht auf die teils deutlich teurere Unterlassungsforderung des gegnerischen Anwalts einzugehen.












