Reiserecht
Erdbeben auf Santorini: Das sollten Urlauber wissen
Aktualisiert am 04.02.2025 – 09:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Seebeben auf der griechischen Insel Santorini beunruhigt Urlauber. Das Auswärtige Amt hat die Reisehinweise verschärft. Das sollten Touristen wissen.
Wegen der andauernden Seebeben vor der griechischen Urlaubsinsel Santorini hat das Auswärtige Amt seine Reisehinweise für die Region um Empfehlungen des griechischen Katastrophenschutzes aktualisiert.
Demnach sollten sich Urlauber von Küstenregionen fernhalten, an denen Erdrutschgefahr besteht. Befindet man sich bereits in einem Küstengebiet, sollte man dieses sofort verlassen. Bei starken seismischen Erschütterungen besteht die Gefahr von Überschwemmungen. Von Anfahrten und Aufenthalten in den Häfen von Ammoudi, Armeni, Korfou und dem Alten Hafen von Fira wird abgeraten. Auch sollte man Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen vermeiden.
Das Auswärtige Amt rät zum Eintrag in die Krisenvorsorgeliste und zum Aktivieren der Funktion Cell Broadcast des Mobiltelefons. Über diese Technik werden Warnhinweise und mögliche Evakuierungsmaßnahmen der griechischen Behörden auch in englischer Sprache übertragen.
Wer eine Reise nach Santorini für einen späteren Zeitpunkt gebucht hat, dem rät der Anwalt für Reiserecht Paul Degott zur Geduld. „Die Reisenden, welche eine Reise nach Santorin gebucht haben, sollten zunächst einmal abwarten, wie die Dinge sich entwickeln“, sagt er. Seine Empfehlung: Kontakt zum Reiseanbieter aufnehmen und sich stetig informieren lassen, und auch die Medienberichterstattung weiter verfolgen. Erst nachdem man die weiteren Ereignisse beobachtet hat, solle man entscheiden, ob man vom Vertrag zurücktritt oder nicht.
Wer seine Reise wegen einer Naturkatastrophe abbrechen oder gar nicht erst antreten will, kann diese meistens kostenlos stornieren – zumindest bei Pauschalreisen. Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in den meisten Fällen jedoch nicht.
Falls eine Reise wegen einer Naturkatastrophe vorzeitig abgebrochen werden muss, können Reisende eine anteilige Erstattung verlangen, weil sie nicht alle gebuchten Leistungen nutzen konnten. Zusätzliche Kosten für die vorzeitige Rückreise muss jedoch meist der Reisende tragen – es sei denn, der Veranstalter bietet eine Rückbeförderung an.
Wer Hotels und Flüge einzeln, also nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, muss sich separat an das Hotel und die Airline wenden und auf Kulanz hoffen. Ein Anspruch auf kostenlose Stornierung, Kostenrückerstattung oder gar Schadensersatz besteht hier nämlich nicht immer.