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Home » Auswärtiges Amt aktualisiert Reise- und Sicherheitshinweise
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Auswärtiges Amt aktualisiert Reise- und Sicherheitshinweise

Von zeit-heute.deFebruar 10, 20262 Min Gelesen
Auswärtiges Amt aktualisiert Reise- und Sicherheitshinweise
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Auswärtiges Amt aktualisiert Reise- und Sicherheitshinweise

Reiseinformationen aktualisiert

Türkei-Urlaub: Auswärtiges Amt warnt vor Festnahmen


10.02.2026 – 11:32 UhrLesedauer: 2 Min.

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Strand und Flagge der Türkei (Fotomontage): Das Land am Bosporus ist ein beliebtes Sonnenziel für deutsche Urlauber. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)

Das Auswärtige Amt hat für deutsche Reisende stets die Lage in anderen Ländern im Blick. Nun wurden die Informationen für Türkei-Urlauber aktualisiert.

Das Auswärtige Amt hat seine Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei aktualisiert. Das Ministerium rät dringend von Reisen in bestimmte Grenzregionen ab. In anderen Landesteilen gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen.

So wird von Reisen in die Grenzgebiete zum Irak und zu Syrien ausdrücklich gewarnt. Betroffen sind demnach die Provinzen Şanlıurfa, Mardin, Şırnak und Hakkâri. Aber auch sonst ist die Lage angespannt. Das Auswärtige Amt schreibt: „In allen Teilen der Türkei muss grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden“. Der Rat: „Meiden Sie größere Menschenansammlungen auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie den Aufenthalt in der Nähe von Regierungs- und Militäreinrichtungen.“

Auch Festnahmen von Deutschen und Einreiseverweigerungen seien registriert worden. So gebe es Fälle, „in denen deutsche Staatsangehörige willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder an der Einreise in die Türkei gehindert werden“. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden, so die Behörde weiter.

Diesen Strafverfolgungsmaßnahmen der Türken liege in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda oder der Unterstützung einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zugrunde. Zu solchen Bewegungen zählen die PKK oder „Gülen-Bewegung“.

Das Amt ordnet ein: „Aufgrund des weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, der aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte rechtsstaatswidrig ist, können bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder ‚Liken‘ von Beiträgen in sozialen Medien für eine Strafverfolgung ausreichen.“

Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder eine Unterschrift unter einer Petition an die Bundesregierung könne Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, „auch wenn die entsprechenden Betätigungen teils jahrelang zurückliegen“.

Das Auswärtige Amt empfiehlt Urlaubern in der Türkei, sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten. „Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in der Türkei als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können.“

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