
Überdies zahlte er 20.000 Euro Schmerzensgeld* an den Hotelmitarbeiter. Vor diesem Hintergrund werde klar, warum „das Dschungelcamp nicht nur Fluch, sondern auch Segen“ sein kann, sagte Gil Ofarims Anwalt Alexander Stevens jetzt auf Instagram. Denn sein Mandant habe das Geld neben den zusätzlich vereinbarten 10.000 Euro, die er an eine jüdische Einrichtung spenden musste, nicht aufbringen können. Durch die Teilnahme an der RTL-Show soll Ofarim jetzt zwischen 250.000 und 300.000 Euro verdienen.
Eine Summe, die vorab durch die Medien geisterte und auch seinen Mitcampern bekannt sein dürfte – und die womöglich zur hohen Erwartung geführt hat, die die Öffentlichkeit an Ofarims Dschungelcamp-Teilnahme knüpfte. Dass er sich seit 13 Tagen im australischen Dschungel noch nicht für sein Verhalten entschuldigte, empfanden viele Zuschauer als unangemessen. „Es ist eine Entschuldigung erfolgt – sogar öffentlich, vor der Weltpresse“, nahm Ofarims Anwalt auf Instagram Stellung. „Da waren 50 Journalisten im Gerichtssaal.“ Ofarim müsse sich nicht jeden Morgen „geißeln bis die Sittenwächter zufrieden sind“, fügte Alexander Stevens an.
Der Richter Thorsten Schleif, mit dem Stevens das Gespräch gemeinsam bei Instagram führte, gab ihm recht: Dann hätte man sich „das Ganze auch sparen können“, sagte er mit Verweis auf das öffentliche Geständnis Ofarims. Im Sinne des deutschen Rechtssystems sei es nicht vorgesehen, sich für eine Tat gleich mehrfach entschuldigen zu müssen.
Auch zu dem Rätsel um Gil Ofarims Verschwiegenheit lieferte Thorsten Schleif noch Kontext: „Es ist eine Unterlassungserklärung abgegeben worden und diese sind juristisch sehr weit gefasst“, betonte er und verwies dann auf eine gängige Praxis: „Die meisten Anwälte raten ihren Mandanten: ‚Sag am besten gar nichts.'“
Wenn Markus Küttner sagt, RTL habe von einer Verschwiegenheitserklärung nichts gewusst, bezieht sich das entsprechend auf genau diesen Begriff.
RTL-Sendersprecherin
RTL bestätigt diese kleine, aber feine Unterscheidung in der Sache und sagt auf Anfrage von t-online am Mittwoch, es würden oft „zwei unterschiedliche Begriffe vermischt“. Eine Unterlassungserklärung sei „etwas anderes als eine Verschwiegenheitserklärung“. Zudem nimmt der Sender Stellung zu dem Vorwurf, Ofarim habe RTL an der Nase herumgeführt: „Wenn Markus Küttner sagt, RTL habe von einer Verschwiegenheitserklärung nichts gewusst, bezieht sich das entsprechend auf genau diesen Begriff und nicht auf die Unterlassungserklärung“, so eine Sendersprecherin über ein Interview des Unterhaltungschefs Küttner.









