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Home » Anspruch kann bei null liegen – was dann hilft
Wirtschaft

Anspruch kann bei null liegen – was dann hilft

By zeit-heute.deApril 19, 20262 Mins Read
Anspruch kann bei null liegen – was dann hilft
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Rente gestrichen

Vorsicht, Nullrente – wem sie droht und was Sie dann tun können


Aktualisiert am 19.04.2026 – 18:38 UhrLesedauer: 2 Min.

Rentner im Stress (Symbolbild): Nullrentner können ihren Anspruch auf Witwenrente zurückgewinnen.Vergrößern des Bildes

Rentner im Stress (Symbolbild): Nullrentner können ihren Anspruch auf Witwenrente zurückgewinnen. (Quelle: cyano66/getty-images-bilder)

Hunderttausende Nullrentner verzeichnet die Deutsche Rentenversicherung. Wen das betrifft und wie Sie das wieder ändern.

Es klingt fast wie ein Schimpfwort: „Nullrentner“ ist in Wahrheit zwar keine Beleidigung, doch diesen Stempel dürften Sie trotzdem nicht gerne aufgedrückt bekommen. Denn er bedeutet, dass Sie keinen einzigen Euro Hinterbliebenenrente beziehen können. Ihr Anspruch sinkt sozusagen auf null. 538.000 solcher Nullrenten zählte die Deutsche Rentenversicherung zuletzt.

Doch Ihr Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist nicht für immer verloren, sobald Sie einmal Nullrentner sind. Er ruht lediglich. Ändert sich etwas an Ihrer Einkommenssituation, kann der Anspruch auf Witwenrente wieder bestehen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren und dadurch weniger verdienen.

Achtung: Die Rentenversicherung erinnert Sie nicht daran, dass Sie womöglich wieder Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben. Sie müssen selbst aktiv werden und beantragen, dass die Rentenversicherung Ihren Anspruch auf Witwenrente prüft. Diese Neuberechnung ist möglich, sobald Ihre Bruttoeinkünfte um mindestens zehn Prozent gesunken sind. Und zwar schon für den Monat, an dem das Einkommen erstmals zurückgeht (§ 18b Abs. 3 SGB IV).

Auch wer selbst in Altersrente geht, kann unter Umständen wieder Hinterbliebenenrente beziehen. Beantragen Sie die Altersrente, fragt Sie die Rentenversicherung, ob Sie Witwenrente erhalten oder jemals erhalten haben. Die Einkommensanrechnung wird dann mittels eines Fragebogens automatisch geprüft. Mehr zur Witwenrente bei eigener Rente lesen Sie hier.

Umgekehrt kann Ihnen die Hinterbliebenenrente auch noch im Ruhestand wieder entzogen werden. Denn jedes Jahr zum 1. Juli steht die sogenannte Rentenanpassung an (mehr dazu hier). Die Rentenversicherung prüft von sich aus, wie stark Ihre Rente dadurch gestiegen ist.

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