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Home » Anspruch, Berechnung und Kürzungen erklärt
Wirtschaft

Anspruch, Berechnung und Kürzungen erklärt

By zeit-heute.deMärz 18, 20262 Mins Read
Anspruch, Berechnung und Kürzungen erklärt
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Nach Tod des Partners

Witwenrente: Diese Faktoren entscheiden über die Zahlung


Aktualisiert am 17.03.2026 – 16:06 UhrLesedauer: 5 Min.

Vergrößern des Bildes

Ehepartner oder Lebenspartner erhalten nach dem Tod des Partners eine Hinterbliebenenrente. (Quelle: annebaek/getty-images-bilder)

Die Hinterbliebenenrente sichert Ihnen ein Einkommen, sollten Sie Ihren Partner überleben. Doch bei der sogenannten Witwenrente gibt es vieles zu beachten.

Stirbt der Ehepartner, ist das ein schwerer Schicksalsschlag. Damit nicht auch finanzielle Sorgen folgen, gibt es die Hinterbliebenenrente, umgangssprachlich auch Witwenrente oder Witwerrente genannt.

Doch wer kann die Hinterbliebenenrente beantragen? Wie hoch ist die Witwen- oder Witwerrente genau? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Die Hinterbliebenenrente soll den Ehepartner eines Verstorbenen finanziell auffangen – gerade dann, wenn der gestorbene Partner mehr verdient hat. Da das wegen Unterbrechungen im Arbeitsleben für die Familie weiterhin öfter auf Frauen zutrifft, spricht man im Volksmund noch immer von der Witwenrente.

Die Idee der Hinterbliebenenrente: Der Partner, der noch lebt, erhält einen Teil der Rente des Verstorbenen. Wie viel Geld es genau gibt, hängt davon ab, ob es sich um eine Witwenrente nach „altem“ oder „neuem“ Recht handelt. Je nachdem, in welche der beiden Kategorien man fällt, sind die Zahlungen aus der Hinterbliebenenrente höher und die Bedingungen für ihren Bezug etwas anders.

Witwenrente – das alte Recht:

Witwenrente – das neue Recht:

Eine Alternative zur Witwenrente ist das sogenannte Rentensplitting. In dem Fall werden die Rentenanwartschaften Ihres verstorbenen Partners Ihnen zu einem bestimmten Teil zugerechnet – und erhöhen so Ihre Anwartschaften. Beachten Sie: Wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Witwenrente.

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