Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen Gina H. und Fabian ausgestiegen und zu dem verdeckt gelegenen Tümpel gelaufen sein. „Dort soll sie den Jungen, wie von ihr alleine geplant und durchgeführt, mittels mindestens sechs Messerstiche im Bereich des Oberkörpers getötet haben“, so die Staatsanwaltschaft. Um die Spuren der Tat zu beseitigen, soll sie den Leichnam später mithilfe von Brandbeschleuniger angezündet haben, laut „Spiegel“ konkret mit Grillanzünder. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, Gina H. habe Fabian „heimtückisch und aus sonst niedrigen Beweggründen“ ermordet.

Doch ein zentrales Beweismittel fehlt bis heute: das Messer und damit die Tatwaffe. Welche konkreten Beweise die Staatsanwaltschaft sammeln konnte, blieb bislang unklar – das dürfte sich mit der Verlesung der kompletten Anklageschrift ändern. Dem „Spiegel“ zufolge sollen an Fasern aus dem Auto der Angeklagten Spuren gefunden worden sein, die belegen sollen, dass Fabian im Fahrzeug saß.

Außerdem dürften Zeugenaussagen im Prozess eine wichtige Rolle spielen. Nicht nur Fabians Eltern werden aussagen. Insgesamt sollen rund 60 Zeugen gehört werden, wie die „Bild“-Zeitung berichtete. Nach t-online-Informationen sollen sich im Laufe des Ermittlungsverfahrens zwei Männer bei der Polizei gemeldet und angegeben haben, von Gina H. nachts zu Fabians Leiche geführt worden zu sein, und zwar bereits vor dem offiziellen Auffinden am 14. Oktober. Auch für die Aussagen dieser beiden Männer dürfte sich das Gericht interessieren. Ein mögliches Motiv für die Tat liegt nach wie vor im Dunkeln.

Gina H. nahm vor dem Prozess konsequent ihr Schweigerecht in Anspruch. Ob sich das im Laufe des Verfahrens, für das insgesamt 17 Prozesstage bis Anfang Juli angesetzt sind, ändern wird, ist fraglich. Nach Informationen von t-online gilt ein Geständnis als nahezu ausgeschlossen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht der 30-Jährigen eine lebenslange Haftstrafe. Sollte sich ihre Schuld jedoch nicht zweifelsfrei beweisen lassen, bleibt dem Gericht nur eine Möglichkeit: Freispruch.

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