Urteil am Landgericht Berlin
Bewusstlose Frauen missbraucht – fünf Jahre Haft
08.07.2026 – 18:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein promovierter Mediziner hat in einer Telegram-Gruppe Ratschläge zur Betäubung von Frauen gegeben. Das Landgericht Berlin verurteilte ihn wegen Beihilfe zur schweren Vergewaltigung.
Das Landgericht Berlin hat einen 32-jährigen promovierten Mediziner zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts als Mitglied einer Telegram-Chatgruppe wiederholt medizinische Ratschläge zur Sedierung von Frauen gegeben und damit Sexualstraftaten anderer ermöglicht. Verurteilt wurde er wegen Beihilfe zur schweren Vergewaltigung sowie schwerer sexueller Nötigung in drei weiteren Fällen.
Der Angeklagte soll Anfang 2024 zu acht Mitgliedern einer Chatgruppe gehört haben, die laut Anklage als Austauschplattform für Vergewaltigungen nach vorheriger Sedierung diente. Einem Mitglied der Gruppe, das laut Urteil serienmäßig Frauen überfallen und vergewaltigt hat, empfahl der Mediziner nach Gerichtsüberzeugung ein konkretes Beruhigungsmittel. Aus den Chatnachrichten ergebe sich, dass dieses Mittel tatsächlich verwendet worden sei. Gegen das betreffende Chatgruppen-Mitglied läuft ein gesondertes Verfahren in Frankfurt am Main.
Angeklagte soll seine Verlobte in Peking missbraucht haben
Darüber hinaus war das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte in den Jahren 2020 und 2021 seine Verlobte in drei Fällen sediert und sexuell missbraucht hat – teilweise unter Beteiligung weiterer Männer. Die Taten sollen sich in einem Hotelzimmer in Peking ereignet haben. Bei einer Durchsuchung wurden Videodateien sichergestellt, die nach Angaben der Anklage diese Taten zeigen. Die Verlobte berief sich im Verfahren auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht.
Der vorsitzende Richter Thilo Bartl ordnete die Taten bei der Urteilsverkündung in einen größeren Zusammenhang ein: „Solche Fälle sind frauenverachtend, weil Frauen zu reinen Objekten degradiert werden.“ Er verwies auf ein vergleichbares Verfahren in Großbritannien und erklärte: „Sexualstraftaten werden nicht mehr still und heimlich begangen, sondern öffentlich im Internet verbreitet und beklatscht.“ Das Gericht geht davon aus, dass es sich um ein Massenphänomen handelt.
Angeklagter ist seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft
Dem Berliner Verfahren waren Ermittlungen in mehreren Bundesländern vorausgegangen. Ausgangspunkt war eine Meldung des hessischen Landeskriminalamts; der Angeklagte wurde über Datenauswertung als Teilnehmer des Gruppenchats identifiziert. Er befindet sich seit September 2025 in Untersuchungshaft.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.











