Kein eigenes Büro im Bundestag
Altkanzler Schröder scheitert vor Gericht
Aktualisiert am 10.04.2025 – 15:38 UhrLesedauer: 1 Min.
Altkanzler Schröders juristischer Kampf um ein Bundestagsbüro ist gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht sah sich nicht in der Zuständigkeit für seinen Fall.
Altkanzler Gerhard Schröder hat keinen Anspruch auf ein eigenes Büro im Bundestag. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Das Gericht sei nicht zuständig, so das Urteil – stattdessen hätte Schröder das Bundesverfassungsgericht anrufen müssen.
Schröder hatte von 2006 bis 2021 ein Büro mit Personal auf Staatskosten erhalten, wie es auch anderen früheren Kanzlern gewährt wurde. Ab 2022 entschied der Haushaltsausschuss des Bundestags jedoch, dass ihm kein Büro mehr zusteht, da er keine amtlichen Aufgaben mehr wahrnehme. Dagegen klagte Schröder – ohne Erfolg.
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