
Luxusleben dank Sozialleistungen
Berüchtigter Clan muss seine Villa abgeben
18.12.2025 – 13:58 UhrLesedauer: 2 Min.
Die Familie bezog jahrelang Sozialleistungen, während sie in einer 300-Quadratmeter-Villa lebte und im Luxus schwelgte. Jetzt darf der Staat durchgreifen.
Der Bundesgerichtshof hat die Einziehung einer Villa des berüchtigten Al-Zein-Clans in Leverkusen endgültig bestätigt. Der BGH verwarf eine Revision gegen ein Strafurteil des Düsseldorfer Landgerichts, wie ein Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sagte. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte zuvor berichtet.
Das Düsseldorfer Landgericht hatte den Eigentümer der Villa, den Sohn des Clan-Oberhaupts, wegen Geldwäsche verurteilt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft t-online. In dem Urteil hatte das Gericht zudem angeordnet, die Villa einzuziehen. Ein solches Vorgehen ist im Strafgesetzbuch geregelt. Demnach kann Vermögen entzogen werden, wenn dieses durch Straftaten erlangt wird. „Niemand soll sich durch Straftaten bereichern können“, so der Sprecher.
Das Grundstück umfasst 1.700 Quadratmeter. Zahlreiche Mitglieder des Clans wohnten dort, während sie gleichzeitig staatliche Leistungen wie Wohngeld bezogen. Das Jobcenter zahlte der neunköpfigen Familie jeden Monat rund 5.200 Euro aus Steuergeldern.
Laut Ermittlungen verfügte die Familie stets über einen Finanztopf zwischen 100.000 und 300.000 Euro. Mit diesem Geld tilgte die Familie auch das Darlehen für ihr Anwesen in Leverkusen. „Mit Einkünften aus Straftaten haben die Angeklagten ein erhebliches Vermögen angehäuft“, hatte ein Staatsanwalt beim Prozessauftakt gesagt. „Sie trugen Rolex-Uhren und fuhren Mercedes S-Klasse.“
Im Juni 2021 hatte die Polizei das Haus gestürmt und durchsucht. Dabei wurden eine sechsstellige Summe Bargeld und Luxusuhren im Wert von 160.000 Euro beschlagnahmt. Die Aktion hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt.
Dem arabischstämmigen Al-Zein-Clan werden mehrere Tausend Personen zugerechnet. Die Gruppierung hat verschiedene Ableger.











