
Frag t-online
Wann muss ich Abgeltungsteuer wirklich zahlen?
28.01.2026 – 07:20 UhrLesedauer: 3 Min.

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Aktien, Fonds und die Steuer.
Die bekannteste Steuer in Deutschland ist wohl die aufs Einkommen. Egal, ob Sie angestellt oder selbstständig tätig sind: Ihre Einkünfte werden übers Jahr addiert und progressiv besteuert. Das heißt: Wer mehr verdient, muss einen höheren Prozentsatz an Steuern auf sein Einkommen zahlen.
Anders verhält es sich bei sogenannten Kapitalerträgen. Seit 2009 werden diese pauschal mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt. Je nach Bundesland kommen Sie so auf eine Steuerlast von 28 bis 29 Prozent. Ein t-online-Leser wollte wissen: „Zahle ich Abgeltungsteuer auf meine gesamten Anlagen oder nur auf die Gewinne?“ Und: „Gibt es einen Unterschied zwischen Aktien und Fonds oder ETFs?“
Die Antwort: Nur auf die Gewinne, also die eigentlichen Kapitalerträge, wird Abgeltungsteuer fällig, nicht auf den Anlagebetrag. Angenommen, Sie kaufen Aktien oder Fondsanteile für 1.000 Euro und verkaufen sie nach einiger Zeit für 1.200 Euro. Dann sind für Ihre 200 Euro Gewinn die Steuern fällig. Dabei ist es unerheblich, wie lange Sie Aktien oder Fondsanteile gehalten haben. Die sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr gibt es seit 2009 nicht mehr.
Unter Umständen müssen Sie aber doch keine Steuer bezahlen, denn: Jeder Sparer hat pro Jahr bei Kapitalerträgen einen Freibetrag (Sparerpauschbetrag) von 1.000 Euro. Das bedeutet: Erst wenn die Verkaufsgewinne aus Aktien und Fonds oder ETFs zusammen mehr als 1.000 Euro ausmachen, zahlen Sie auf den Betrag, der die 1.000 Euro übersteigt, Abgeltungsteuer.
Stellen Sie bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker einen Freistellungsauftrag, wird die Steuer erst gar nicht abgeführt. Andernfalls können Sie sich zu viel gezahlte Abgeltungsteuer über die Anlage KAP der Steuererklärung im Folgejahr zurückholen.









