Debatte über Vetternwirtschaft
AfD wirft Abgeordneten raus – Fraktionsvize darf bleiben
Aktualisiert am 03.03.2026 – 17:21 UhrLesedauer: 3 Min.
Die Debatte über Vetternwirtschaft in der AfD hat erste ernste personelle Konsequenzen: Die Bundestagsfraktion schließt den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt aus. Ein anderer rettet seinen Posten.
Die AfD-Fraktion im Bundestag hat ihren Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft ausgeschlossen. Die Fraktion folgte damit einem entsprechenden Antrag der Fraktionsspitze um die Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla, wie ein Sprecher bestätigte. Der betroffene Abgeordnete bezeichnete die Entscheidung in einer ersten Reaktion als falsch.
Der ebenfalls in die Kritik geratene stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Stefan Keuter, kann dagegen seinen Job behalten. Die Abgeordneten votierten für ihn.
Die AfD-Fraktion verliert mit Schmidts Ausschluss den zweiten Abgeordneten seit der Bundestagswahl im Februar vor einem Jahr und zählt nun noch 150 Abgeordnete. Im vergangenen Mai hatte der Baden-Württemberger Sieghard Knodel seinen Austritt erklärt, nachdem der Bundesverfassungsschutz die Gesamt-AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hatte, was er inzwischen nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung nicht mehr darf.
Schmidt hatte die Debatte über Vetternwirtschaft in der Partei ins Rollen gebracht. Hintergrund sind interne Streitigkeiten in der Sachsen-Anhalt-AfD. Schmidt, Generalsekretär des AfD-Landesverbandes von 2022 bis Februar 2025, und andere Führungskräfte hatten sich überworfen.
Es wurden Vorwürfe laut, er habe sein Bundestagsmandat ausgenutzt, um privat Geschäftsbeziehungen etwa nach China aufzubauen. Ihm wurde zudem angelastet, Parteimitglieder unter Druck gesetzt zu haben.
Schmidt wiederum richtete dann Vorwürfe der Vetternwirtschaft an Parteikollegen und kündigte an, Belege dafür vorzulegen. In einem Interview des Portals „Nius“ sprach er später von einer „Beutegemeinschaft“. Es würden Mandate hin- und hergeschoben, Anstellungen untereinander ausgemacht und Gelder abgefasst.
Die AfD Sachsen-Anhalt hatte bereits ein Parteiausschlussverfahren gegen Schmidt auf den Weg gebracht, dem sich die AfD-Bundesspitze anschloss. Solche Verfahren werden vor Parteischiedsgerichten verhandelt. Das Verfahren gegen Schmidt läuft noch. Nun folgt der Ausschluss aus der Bundestagsfraktion. 98 Abgeordnete stimmten dafür, 14 dagegen, 10 enthielten sich, wie es aus Fraktionskreisen hieß.
Der Abgeordnete habe der Fraktion mit seinen öffentlichen Äußerungen zutiefst geschadet, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann vor der entscheidenden Fraktionssitzung. „Er wollte maximal schädigen, er wollte sich rächen, weil er unterlegen ist in internen Rivalitäten, die es in allen Fraktionen, in allen Parteien gibt, um Ämter, um Geltung und so weiter.“
Schmidts Interview bei „Nius“ habe in seiner Gänze „massiv rufschädigende Auswirkungen“ für die Fraktion und ihre Mitglieder gehabt, hieß es im Antrag der Fraktionsspitze zum Ausschluss Schmidts. „Die Ausführungen über vermeintliche oder tatsächliche interne Abläufe gehören nicht auf medialer Bühne ausgebreitet.“











