Zweifel an Verfassungstreue
Gericht stoppt Polizeikarriere eines AfD-Politikers
15.06.2026 – 19:04 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein AfD-Kommunalpolitiker hatte bereits eine Einstellungszusage für den gehobenen Kriminaldienst in Berlin – und ließ sich dafür aus seinem Beamtenverhältnis entlassen. Dann kam die Absage.
Einem Brandenburger AfD-Kommunalpolitiker bleibt eine Einstellung in den gehobenen Polizeidienst trotz anfänglicher Zusage vorerst verwehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied im Eilverfahren, dass der frühere AfD-Fraktionsvorsitzende in einer Gemeindevertretung nicht zum Beamten für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei in der Hauptstadt ernannt werden muss, wie ein Sprecher mitteilte. Das Gericht sah im Eilverfahren begründete Zweifel an der Verfassungstreue des Mannes, die eine Ablehnung rechtfertigten.
Der Mann war von 2011 bis 2026 als Polizeivollzugsbeamter für das Land Berlin tätig. Im Jahr 2025 bewarb er sich für das Studium zum gehobenen Kriminaldienst und erhielt zunächst eine vorläufige Einstellungszusage. Daraufhin ließ er sich aus seinem bisherigen Beamtenverhältnis entlassen. Das Land Berlin hob die Zusage jedoch später wieder auf: Die bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Gemeindevertretung lasse Zweifel an seiner charakterlichen Eignung aufkommen, hieß es zur Begründung.
Zweifel an Verfassungstreue
Daraufhin wandte sich der Politiker mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Laut Gerichtssprecher betonte er, nicht in überörtlichen Parteistrukturen eingebunden gewesen zu sein. Vor wenigen Wochen legte er sein politisches Mandat nieder. Das Gericht folgte seiner Argumentation nicht: Die Zweifel an der Verfassungstreue genügten für eine Ablehnung.
Die AfD Brandenburg war 2025 vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft worden. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.











