
Vor allem der ehemalige EU-Spitzenkandidat der AfD, Maximilian Krah, der früher selbst für „Remigration“ warb, stellt sich nun gegen Sellner und sieht die Übernahme des Begriffs durch die Partei als möglichen Auslöser und Futter für ein Parteiverbotsverfahren. Krah sagte t-online im Juni 2025 mit Blick auf Sellners Konzept und die Verwendung des Begriffs im rechten Spektrum: „Sie wollen natürlich diskriminieren – und das entlang der ethnischen Grenzen.“
Lena Kotré zählt zu den Verfechterinnen eines besonders radikalen „Remigrationskonzepts“ in Sellners Sinne innerhalb der AfD. Der Brandenburger Verfassungsschutz stuft die Juristin als Rechtsextremistin ein. Der Verfassungsschutz zitiert Kotré mehrfach in seinem Vermerk zur Hochstufung des Brandenburger AfD-Landesverbands zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung, die im August bekannt gegeben wurde. Die Brandenburger AfD hatte ihren Landtagswahlkampf im Herbst 2024 unter den Begriff „Remigration“ gestellt.
„Und all jene, die nicht assimiliert sind, die sich hier nicht anpassen wollen, die müssen selbstverständlich Druck erleben“, wird Kotré vom Verfassungsschutz zitiert. „Und dann können diese Leute entscheiden, ob sie tatsächlich unbequem hier leben wollen oder ob sie nicht doch besser unser Land wieder verlassen.“ Bereits im Dezember 2024 nahm Kotré an einem Treffen unter anderem mit Mitgliedern der rechtsextremistischen „Jungen Tat“ sowie der Neonazi-Vereinigung „Blood & Honour“ in der Schweiz zum selben Thema teil.
Auf Anfrage von t-online teilt Kotré in einer Stellungnahme am Mittwoch mit, dass das Thema „Remigration unsere und die kommenden Generationen maßgeblich beschäftigen“ werde. Sie verweist dabei auf die US-Regierung unter Donald Trump – dort würde das Thema prominent aufgegriffen und „entsprechende Maßnahmen aktiv“ umgesetzt.
Trump nutzt den Begriff tatsächlich offensiv im Zuge seiner restriktiven Migrationspolitik – allerdings unter anderen Vorzeichen als viele deutsche Rechte. Darauf weist auch Krah hin: Bei Trump gehe es stets um „Nicht-Staatsbürger“, die illegal in die USA eingereist seien, schreibt er auf X. Den Begriff auf Staatsbürger mit Migrationshintergrund anzuwenden, sei „spezifisch deutsch“ und juristisch hochproblematisch.










