Rechtsstreit
AfD jubelt über Teilerfolg im Streit mit Verfassungsschutz
Aktualisiert am 26.02.2026 – 18:56 UhrLesedauer: 4 Min.
Die AfD verbucht im Rechtsstreit mit dem Verfassungsschutz einen überraschenden Teilerfolg. Der Jubel in der Partei kurz vor wichtigen Landtagswahlen ist groß.
Inmitten negativer Schlagzeilen über angebliche Vetternwirtschaft kann die AfD auf anderer Bühne einen Teilerfolg verbuchen. Im Dauerrechtsstreit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz bekam sie vom Verwaltungsgericht Köln zumindest vorläufig recht: Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln und sie öffentlich auch nicht so bezeichnen. Die Bundesregierung will offensichtlich nicht dagegen vorgehen: „Es gilt das Hauptsacheverfahren abzuwarten“, sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU).
In den AfD-Netzwerken wurde gejubelt: „1-0“, „Hammer“, „Hoffnungsschimmer“ posteten AfD-Politiker nach der Entscheidung bei X. Parteichefin Alice Weidel sprach von einem großen Sieg „nicht nur für die AfD, sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat“.
Weidels Co-Chef Tino Chrupalla sagte vor Journalisten, das sei die erste Etappe, die man gewonnen habe, und das gelte es, als Erfolg zu feiern. „Das werden wir heute auch tun.“ Er sprach zudem von Rückendeckung für die Wahlkämpfer der AfD in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vor den im März anstehenden Landtagswahlen.
Der „große Sieg“ ist für die AfD zunächst ein Teilerfolg. Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht steht noch an und könnte theoretisch auch anders ausgehen. Es dürfte sich wie vorangegangene Rechtsstreits zwischen AfD und Verfassungsschutz jedenfalls lange hinziehen. Vom Bundesamt gab es zunächst keine Stellungnahme.
Der Kölner Rechtsanwalt Ralf Höcker, der die AfD in dem Verfahren vertritt, schrieb bei X, es handele sich um ein Eilverfahren, aber die Begründung sei deutlich. „Damit ist ein Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch.“
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carmen Wegge, sieht das anders. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden muss“, sagte sie. Auch die Linke machte deutlich, dass sie an ihrer Forderung nach einem Verbotsverfahren festhält.
Dobrindt sieht sich hingegen in seiner Skepsis gegen einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht bestätigt. Der Gerichtsbeschluss zeige, „wie herausfordernd schon die Einstufung einer Partei ist“, sagte er. „Dass ein Verbotsverfahren nochmal deutlich darüber hinausgehende Hürden hat, dürfte jedem klar sein.“ Und: „Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen.“ Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenminister zur Frage, welche Folgen eine AfD-Mitgliedschaft für Beamte und Waffenbesitzer haben könnte, arbeite vorerst weiter
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.











