Nach Eilantrag
AfD-Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ vorläufig ausgesetzt
Aktualisiert am 08.05.2025 – 13:04 UhrLesedauer: 1 Min.
Die AfD hat geklagt – und vorerst Recht bekommen: Der Verfassungsschutz setzt die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ vorläufig aus.
Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben.
Die Einstufung wird demnach vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann über den Eilantrag entschieden wird, gab es nicht bekannt.
Der Verfassungsschutz erklärte der Mitteilung zufolge im gerichtlichen Verfahren, dass er die AfD bis zu der Eilentscheidung nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen und auch die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen werde.
Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine „die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei“, hieß es. Bis dahin war die AfD nur als Verdachtsfall geführt worden.
Schon damals hatte der Verfassungsschutz der AfD eine ähnliche Zusage gemacht. Bereits im Januar 2021 hatte die Behörde der AfD zugesichert, die Partei nicht als Verdachtsfall zu bezeichnen, nachdem diese dagegen geklagt hatte. Diese Klage blieb allerdings in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.
Die aktuelle Stillhaltezusage betrifft nicht nur öffentliche Äußerungen, sondern auch die Beobachtung der AfD. Solange das Eilverfahren läuft, darf der Verfassungsschutz die Partei nicht als gesichert extremistische Bestrebung überwachen. Eine Beobachtung als Verdachtsfall bleibt jedoch möglich. Diese Einstufung setzt für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel eine höhere Hürde, ist aber weiterhin erlaubt.