Informationen darüber, welche Medikamente ein Patient einnimmt, welche Vorerkrankungen er hat oder welche Untersuchungen bereits gemacht wurden, werden bislang weitgehend analog auf Papier festgehalten, per Arztbrief übermittelt und finden sich in den Aktenordnern von Arztpraxen und Krankenhäusern. Die ePA dient als digitaler Gesundheitsordner, in dem alle relevanten Dokumente (Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne und Röntgenbilder) gespeichert werden können. Diese stehen dann auf dem Smartphone, dem PC oder dem Laptop zur Verfügung. Damit können Ärzte und Krankenhäuser, aber auch Psycho- und Physiotherapeuten, Pflegekräfte, Arbeits- und Betriebsmediziner sowie Hebammen Zugriff auf die Daten erhalten. Seit 2022 sind bereits der elektronische Impfpass und der Mutterpass, die U-Untersuchungshefte für Kinder sowie das elektronische Zahnbonusheft Bestandteil der ePA.
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