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Home » ärgerlich – aber auch verboten?
Mobilität

ärgerlich – aber auch verboten?

By zeit-heute.deJuni 23, 20262 Mins Read
ärgerlich – aber auch verboten?
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Was das Gesetz sagt

Parken auf zwei Parkplätzen: Ärgerlich – aber auch verboten?


Aktualisiert am 23.06.2026 – 07:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ein Auto, zwei Stellplätze: So zu parken, ist rücksichtslos. (Quelle: Martin Möller)

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Mancher Autofahrer findet keinen Parkplatz – und andere haben gleich zwei. Das mag ärgern. Aber ist es auch verboten?

Das Parken auf gleich zwei Parkplätzen ist ärgerlich für alle anderen Fahrer. Und es verstößt gegen einen Grundsatz der Straßenverkehrsordnung (StVO). Und deshalb ist es verboten.

Gesetzliche Grundlage: „Platzsparendes Parken“

Nach Paragraf 12, Absatz 6 der StVO gilt: „Es ist platzsparend zu parken.“ Das bedeutet, dass Fahrzeuge so abgestellt werden müssen, dass der vorhandene Parkraum effektiv genutzt wird.

Bei Verstößen droht ein Verwarnungsgeld

Der ADAC weist darauf hin, dass das Parken in der Mitte als Verstoß gegen diese Regel geahndet werden kann. Das bedeutet, dass Autofahrer, die ihr Fahrzeug zwischen zwei Parkplätzen abstellen, mit einem Verwarnungsgeld rechnen müssen (Höhe: 10 Euro). Selbst wenn für die beiden Parkplätze zwei Parkscheine gelöst wurden, handelt es sich demnach um einen Verstoß.

Die Verwarnungsgelder

Ohne Parkschein gibt’s ein Verwarnungsgeld. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von der Dauer des Parkens ab.

• Bis zu 30 Minuten: 20 Euro
• Länger als 30 Minuten: 25 Euro
• Über eine Stunde: 30 Euro
• Über zwei Stunden: 35 Euro
• Über drei Stunden: 40 Euro

Rangierabstand: Empfehlung des Automobilclubs

Obwohl es keine gesetzlich vorgeschriebenen Rangierabstände gibt, empfiehlt der Autoclub einen Rangierabstand von etwa einem halben Meter zu beiden Seiten des geparkten Fahrzeugs. Damit soll sichergestellt werden, dass andere Fahrzeuge problemlos ein- und ausparken können.

Wo der Parkschein hingehört

Das Ordnungsamt muss auf einen Blick erkennen können, dass Ihr Auto einen gültigen Parkschein hat. Wer ihn also nicht gut lesbar anbringt, tut sich mitunter keinen Gefallen. Eine gängige und akzeptierte Methode ist das Anbringen des Parkausweises im Bereich der Front- oder Seitenscheibe. Legen Sie ihn zum Beispiel auf das Armaturenbrett, sodass er von außen gut sichtbar ist.

Den Parkausweis auf der Kofferraumabdeckung am Heck zu platzieren, ist auch in Ordnung. Mancher Autofahrer legt den Parkausweis allerdings einfach auf die Mittelkonsole zwischen Fahrer- und Beifahrersitz. Dort hat er aber nichts zu suchen: Auf der Mittelkonsole ist der Parkschein nicht gut sichtbar. Es droht ein Verwarnungsgeld trotz gültigen Parkscheins.

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