Elterngeld, Fahrzeugschein, Netzentgelte
Das ändert sich alles im April
24.03.2025 – 13:31 UhrLesedauer: 2 Min.
Digitaler Fahrzeugschein, strengere Regeln beim Elterngeld und neue Vorgaben für Reisende: Im April treten zahlreiche Neuerungen in Kraft. Was sich konkret ändert – und was in diesem Monat sonst noch wichtig ist.
Mehr Digitalisierung, weniger Elterngeld – und neue Pflichten für alle, die nach Großbritannien reisen möchten: Der April 2025 bringt gleich mehrere gesetzliche Änderungen und neue Regelungen mit sich, die für viele Menschen in Deutschland relevant sind. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher.
Wer ab dem 1. April 2025 ein Kind bekommt, muss bei der Beantragung von Elterngeld aufpassen: Die neue Einkommensgrenze liegt künftig bei 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen – zuvor lag sie bei 300.000 Euro. Die Änderung betrifft sowohl Paare als auch Alleinerziehende. Wer darüber liegt, erhält keinen Anspruch mehr auf die staatliche Lohnersatzleistung. Mehr dazu lesen Sie hier.
Schluss mit Papierkram im Handschuhfach? Ab April können Autofahrer erstmals den Fahrzeugschein digital auf dem Smartphone speichern und vorzeigen – zunächst in einem begrenzten Testlauf. Die entsprechende App wird vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei bereitgestellt. Wer möchte, kann die Fahrzeugpapiere dann auf diese Weise mit sich führen.
Fahrschüler, aufgepasst: Ab dem 1. April gilt ein überarbeiteter Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung. Einige veraltete Fragen wurden gestrichen, neue Fragen betreffen vor allem das Verhalten beim Rechtsabbiegen, Vorfahrtsregelungen oder Verkehrszeichen.
Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende aus EU-Staaten, der Schweiz und anderen visumfreien Ländern eine elektronische Reisegenehmigung (ETA), um nach Großbritannien einzureisen. Die ETA kostet 10 Pfund (etwa 11,93 Euro) und gilt zwei Jahre. Zusätzlich bleibt der Reisepass Pflicht.
Seit Januar wird die elektronische Patientenakte (ePA) in ausgewählten Regionen getestet. Läuft alles stabil, könnte ab April der bundesweite Rollout starten. In der ePA sollen Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Befunde oder Arztbriefe digital gespeichert und zwischen Praxen und Apotheken leichter ausgetauscht werden. Jeder gesetzlich Versicherte erhält automatisch Zugang – außer, man widerspricht.
Wer einen Garten hat, sollte im April aktiv werden. Frühjahrsarbeiten wie das Setzen von Stauden und einjährigen Pflanzen, das Düngen von Frühblühern oder die Pflege des Rasens sind jetzt besonders wichtig. Auch frostunempfindliches Gemüse wie Möhren oder Radieschen können Sie bereits im Freilandbeet aussäen. Lesen Sie hier, welche Aufgaben Sie außerdem nicht übersehen sollten.