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Home » ADAC: Fremdes Auto auf dem Grundstück: Ist Abschleppen lassen erlaubt?
Mobilität

ADAC: Fremdes Auto auf dem Grundstück: Ist Abschleppen lassen erlaubt?

By zeit-heute.deMai 8, 20262 Mins Read
ADAC: Fremdes Auto auf dem Grundstück: Ist Abschleppen lassen erlaubt?
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Darf man abschleppen lassen?

Fremdes Auto auf Grundstück: Das sind Ihre Rechte


Aktualisiert am 08.05.2026 – 10:07 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Kann weg: Ein fremdes Auto auf Ihrem Boden dürfen Sie abschleppen lassen. Die Kosten muss der Halter des Autos begleichen. (Quelle: Sylvio Dittrich via www.imago-images.de)

Auf dem eigenen Boden haben fremde Autos nichts verloren. So können Sie gegen die Falschparker vorgehen.

Fremde Autos auf eigenem Grund und Boden darf man abschleppen lassen. Die Rechnung trägt der Fahrzeughalter.

Bedenken Sie aber: Wer das Abschleppunternehmen beauftragt, muss es auch bezahlen. Zunächst zumindest. Sie können sich das Geld dann aber vom Falschparker zurückholen. Und Sie haben ein gutes Druckmittel: Denn erst wenn die Rechnung komplett beglichen ist, müssen Sie dem Halter verraten, wo sein Auto steht. Und das ist sogar ratsam.

Andernfalls müssen Sie dafür mitunter vor Gericht ziehen – und das ist immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Beispielsweise sollte das Gericht die Gesamtkosten als angemessen bewerten. Absurd hohe Fantasiegebühren so mancher Unternehmen haben keine Chance – auf denen blieben Sie sitzen. Nur der ortsübliche Satz muss bezahlt werden.

Übrigens: Der Halter haftet auch, wenn er das Auto nicht selbst auf Ihrem Grund geparkt hat. So entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil. Es sei das Problem des Halters, sich seine Auslagen vom eigentlichen Fahrer zurückzuholen.

Eines kommt allerdings auf keinen Fall infrage: nämlich Selbstjustiz. Wer also beispielsweise auf die Idee kommt, mit dem eigenen Auto den Weg zu verstellen, kann sich der Nötigung schuldig machen – und dadurch am Ende selbst vor Gericht landen.

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