Abschaffung „nicht gerechtfertigter Ausnahmen“
Unternehmer fordern höhere Erbschaftsteuer
Aktualisiert am 07.10.2026 – 11:05 UhrLesedauer: 3 Min.

Am Dienstag wird vor dem Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer verhandelt. Nicht nur aus den Reihen der CDU gibt es nun Stimmen für eine Reform.
In einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), CSU-Chef Markus Söder sowie die SPD-Vorsitzenden Bärbel Bas und Lars Klingbeil fordern über 90 Unternehmer und Unternehmerinnen eine höhere Erbschaftsteuer für große Vermögen und eine Abschaffung von Privilegien für Betriebe. Darüber berichtet das „Handelsblatt“. Demnach geht es um Privilegien, die dazu führen, dass auch Milliardenerben keine Steuern bezahlen müssen.
„Wir rufen die Vorsitzenden der Regierungsparteien dazu auf, im Sinne des im Grundgesetz verankerten Leistungsfähigkeitsprinzips eine faire Regelung der Erbschaftsbesteuerung von Betriebsvermögen zu finden, die nicht gerechtfertigte Ausnahmen abschafft“, zitiert die Wirtschaftszeitung aus dem Brief.
Das Timing ist kein Zufall: In der kommenden Woche wird die Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Am 12. und 13. Oktober stehen zwei unterschiedliche Verfahren zu der Steuer an, die aber gemeinsam gesehen werden müssen.
Freibeträge für Privatpersonen lange nicht gestiegen
Der Freistaat Bayern klagt und fordert zum einen eine Erhöhung der Freibeträge für Privatpersonen, zum anderen aber auch deren stärkere regionale Aufgliederung. Erben müssen bis zu bestimmten Freibeträgen keine Steuern zahlen. Je näher die Verwandtschaft zum Verstorbenen ist, desto mehr kann man steuerfrei erben. So können etwa Kinder von ihren Eltern pro Elternteil 400.000 Euro steuerfrei erben.
Diese Freibeträge haben sich seit 2009 nicht erhöht, obwohl die Immobilienpreise im selben Zeitraum stark gestiegen sind. Und, wie Bayern ebenfalls anmerkt: Ein Haus in München oder Hamburg ist tendenziell mehr wert als eines, das in der niedersächsischen Provinz steht. Das Gericht soll prüfen, ob der Gesetzgeber dies berücksichtigen müsste und ob eine Anpassung der Freibeträge erforderlich wäre.
Während aber Privatleute immer häufiger für ihr Erbe zur Kasse gebeten werden, bleiben hohe Vermögen und Betriebsvermögen sehr oft steuerfrei. Gegen diesen Grundsatz hat eine Privatperson eine Verfassungsbeschwerde eingelegt – das zweite Verfahren, das in Karlsruhe kommende Woche verhandelt wird.
Milliardenerben zahlen oft keine Steuer
Der Gedanke hinter der Verschonung von Betriebsvermögen: Erbt jemand ein Unternehmen, soll die Steuer nicht so stark an der Liquidität zehren, dass Arbeitsplätze oder der Betrieb selbst gefährdet werden. Allerdings mahnen Kritiker, dass solche Regelungen als Schlupfloch für besonders Wohlhabende genutzt werden, um überhaupt keine Steuern zu zahlen. Besonders prominent war im Jahr 2025 das Beispiel der Eigentümerfamilie Thiele des Unternehmens Knorr-Bremse AG: Weil wegen einer Familienstreitigkeit ein Stiftungsmodell nicht rechtzeitig anerkannt werden konnte, wurde eine Steuer in Höhe von vier Milliarden Euro festgesetzt.
Die Sorge, dass eine solche Steuer die Fortführung des Unternehmens gefährden würde, erwies sich aber als unbegründet. Für das laufende Jahr erwartet Knorr-Bremse einen Umsatz von rund 8,3 Milliarden Euro.
Unternehmer: Lobbygruppen vertreten uns nicht
Speziell gegen diese Verschonung von Betriebsvermögen stellen sich Unternehmer jetzt in dem offenen Brief. Man fühle sich nicht von den Lobbygruppen vertreten, die vor einer höheren Erbschaftsteuer warnen und behaupten, dies würde die Fortführung von Familienunternehmen gefährden. „Wir sind überzeugt: Eine faire Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ist Teil einer gerechten und zukunftsfähigen Wirtschaft“, zitiert das „Handelsblatt“ aus dem Brief an den Kanzler.












