Regeln und Pflichten
Powerbank im Flugzeug: Was erlaubt ist und was nicht
28.09.2026 – 14:28 UhrLesedauer: 3 Min.
Der Brand einer Powerbank kann einen Flug binnen Sekunden zum Krisenfall machen. Welche Regeln im Handgepäck gelten und wo Airlines strenge Grenzen ziehen.
Schreckszenario mit Flammen, Rauch und Hitze: In einem Flugzeug gerät eine Powerbank in Brand. Zum Glück können die Flugbegleiter das Gerät in einem feuerfesten Behälter sichern, das Flugzeug mit 204 Menschen an Bord kann sicher landen.
Solche Fälle von Feuer an Bord wegen brennender Powerbanks häufen sich. Erst kürzlich wurde ein Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Lissabon wegen eines Powerbank-Brandes an Bord umgeleitet. Was Sie über die Energiespeicher im Gepäck wissen müssen:
Ab ins Handgepäck: Powerbanks dürfen nicht in den Koffer
Powerbanks, aber auch andere Batterien mit Lithium-Ionen-Technologie, dürfen in der Regel nicht mehr ins Aufgabegepäck für den Laderaum des Flugzeugs. Denn: Wenn es ein Problem mit der Batterie gäbe, käme niemand an sie ran und ein Feuer könnte sich ausbreiten. Also ab ins Handgepäck damit.
Und welche Geräte betrifft das?
Nicht nur die Powerbanks mit USB-Anschluss, auch andere Akkus, E-Zigaretten oder drahtlose Ohrstöpsel mit Ladekasten sind davon betroffen. Informieren Sie sich am besten vor Abflug bei ihrer Fluglinie über die geltenden Bestimmungen.
Batterie zu groß? Dann muss sie am Boden bleiben
Und es gibt Obergrenzen. Je nach Airline können sie sich unterscheiden. Ryanair erlaubt zum Beispiel zwei Powerbanks pro Person, Wizzair nur eine. Die Lufthansa-Gruppe etwa erlaubt zwei Geräte pro Person bis zu einer Kapazität von je 100 Wattstunden (Wh). Bis 160 Wattstunden sind nach Absprache möglich, alles darüber bleibt am Boden.
Wie viel Strom Ihre Powerbank speichert, steht meist auf der Rückseite des Geräts. Manchmal ist die Angabe auch in Milliamperestunden (mAh) aufgedruckt.
- Dann gilt nach einer vereinfachten Umrechnungsformel: (Wattstunden = Milliamperestunden x Spannung / 1.000). Lithium-Akkus für Smartphones arbeiten in der Regel mit einer Spannung von 3,7 Volt.
- Am Beispiel einer Powerbank mit 10.000 mAh wären das dann 10.000 mAh x 3,7 Volt geteilt durch 1.000 also 37 Wattstunden. Diese Powerbank dürfte mit an Bord.
Nutzung an Bord – auch hier gibt es Regeln
Wichtig: Fragen Sie nach den spezifischen Regeln Ihrer Airline. Sonst sitzen Sie nachher doch mit leerem Smartphone-Akku auf dem Transatlantikflug, weil Sie die Powerbank nicht benutzen dürfen. Die International Air Transport Association (IATA) hat Richtlinien für den Transport von Akkus in Flugzeugen festgelegt. Die können sich aber im Detail von Fluglinie zu Fluglinie unterscheiden.
- Einige Airlines erlauben nur den Transport der Powerbank, allerdings nicht den Betrieb. Das Aufladen von Telefon, Tablet, Kopfhörer und Co. ist dann also verboten.
- Auch das Aufladen der Powerbank am Ladestecker des Sitzes könnte verboten sein.
- Manche Airlines verlangen laut TÜV-Verband, dass die Powerbank den ganzen Flug über griffbereit liegt. Sie darf also etwa nicht oben im Gepäckfach verstaut sein.
- Der Betrieb notwendiger und genehmigter medizinischer Geräte ist erlaubt.
Ein schneller Blick: Ist meine Powerbank (noch) okay?
Achtung: Nicht jeden Schaden kann man auch sehen, aber es gibt einige Anzeichen dafür, dass mit der Powerbank etwas nicht mehr stimmen könnte. Unter anderem können das sein:











