Sonderregel läuft aus
Zahl der Kinderkrankentage sinkt 2027
23.09.2026 – 18:42 UhrLesedauer: 1 Min.
Wenn das Kind krank ist, dürfen Eltern zu Hause bleiben und haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Eine Sonderregelung läuft nun aber aus.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat sich gegen eine erneute Verlängerung der Zeitspanne ausgesprochen, in der Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. „Das ist eine Regel, die wir eingeführt haben während Corona“, sagte der CDU-Politiker in der Regierungsbefragung im Bundestag. Er fügte hinzu, dass die Politik gut daran tue, „dass Sonderregeln, die es zu Corona gab, wieder zurückgenommen werden.“
Für dieses Jahr gilt nach einer gesetzlichen Festlegung noch eine Verlängerung – nämlich pro Kind und Elternteil von 15 Tagen und für Alleinerziehende von 30 Tagen. Nach Ende von Sonderregelungen in der Corona-Krise war die längere Spanne von 15 Tagen bereits für 2024 und 2025 per Gesetz fortgeschrieben worden. Später wurde die Regel noch einmal bis Ende 2026 verlängert. Zuvor waren es 10 Kinderkrankentage pro Jahr und Elternteil gewesen.
Anspruch bei Kindern unter zwölf Jahren
Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deswegen nicht zur Arbeit gehen können. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt Kinderkrankengeld – in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes.
Linnemann wandte sich gegen Kritik, als sollten die Kinderkrankentage ganz abgeschafft werden. „Es werden 10 Tage sein, mal zwei sind 20 Tage im Jahr. Und das hatten wir auch in den ganzen Jahren vor Corona.“












