Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Felix Kroos schwärmt vom 1. FC Magdeburg

Felix Kroos schwärmt vom 1. FC Magdeburg

Juli 30, 2026
So stark unterscheiden sich die Kosten nach Träger

So stark unterscheiden sich die Kosten nach Träger

Juli 30, 2026
Mediengruppe fordert Millionen nach gescheiterter Klage

Mediengruppe fordert Millionen nach gescheiterter Klage

Juli 30, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Diese Regeln gelten laut Arbeitsrecht
Wirtschaft

Diese Regeln gelten laut Arbeitsrecht

By zeit-heute.deJuli 30, 20263 Mins Read
Diese Regeln gelten laut Arbeitsrecht
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Gesetzlich oder vereinbart

Diese Kündigungsfristen gelten bei Arbeitsverträgen


Aktualisiert am 01.05.2026Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Eine Chefin reicht einer Mitarbeiterin ein Dokument (Symbolbild): Im Arbeitsvertrag können andere Kündigungsfristen vereinbart sein als das Arbeitsrecht vorsieht. (Quelle: Christin Klose/dpa)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Wer heute einen Job beginnt, wird diesen wahrscheinlich nicht bis zur Rente durchziehen. Doch auch wenn Wechsel des Arbeitgebers inzwischen häufiger vorkommen: Dabei gilt es trotzdem Regeln zu beachten.

Ob eine lange Kündigungsfrist gut oder schlecht ist, hängt ganz von der Perspektive ab: Wird man gekündigt, kann sie helfen, rechtzeitig einen neuen Job zu finden, will man hingegen selbst das Unternehmen verlassen, kann es manchmal nicht schnell gut gehen.

Doch welche Kündigungsfristen gelten überhaupt für Arbeitsverhältnisse? Wovon hängt ihre Dauer ab? Und was gilt, wenn sich Arbeits- und Tarifvertrag widersprechen? Hier finden Sie Antworten.

Wie lange ist die Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis?

Das kommt darauf an, ob sich die Kündigungsfrist aus Ihrem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergibt. Verweist der Arbeitsvertrag auf das Gesetz oder ist dort nichts geregelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Ist ein Tarifvertrag anwendbar, gelten die dort vereinbarten Fristen, sofern diese für den Arbeitnehmer günstiger sind.

  • Gut zu wissen: So berechnen Sie Ihre Kündigungsfrist richtig
  • Tipps: Wie schreibe ich eine Kündigung am besten?

Welche Kündigungsfrist gilt laut Gesetz?

Nach § 622 BGB gelten für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer Kündigungsfristen von vier Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats. Achtung: Vier Wochen bedeuten genau 28 Tage.

Für den Arbeitnehmer bleibt diese Kündigungsfrist grundsätzlich immer bestehen. Will der Arbeitgeber kündigen, verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit (mehr dazu hier).

In der Probezeit gelten sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Kündigungsfristen von zwei Wochen zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB).

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit) 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag
7 Monate bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats
2 Jahre 1 Monat zum Ende des Kalendermonats
5 Jahre 2 Monate zum Ende des Kalendermonats
8 Jahre 3 Monate zum Ende des Kalendermonats
10 Jahre 4 Monate zum Ende des Kalendermonats
12 Jahre 5 Monate zum Ende des Kalendermonats
15 Jahre 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
20 Jahre 7 Monate zum Ende des Kalendermonats

Welche Kündigungsfrist steht im Arbeitsvertrag?

Es ist üblich und zulässig, im Arbeitsvertrag verlängerte Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer zu vereinbaren. Unzulässig wäre hingegen eine kürzere Kündigungsfrist als gesetzlich vorgesehen. Die Kündigungsfrist darf für den Arbeitnehmer zudem nie länger sein als für den Arbeitgeber.

  • TvöD: Diese Kündigungsfristen gelten im öffentlichen Dienst

Ausnahmen gelten für Aushilfen, die nicht länger als drei Monate angestellt sind, und in Kleinbetrieben mit höchstens 20 Mitarbeitern: Die Mindestkündigungsfrist von vier Wochen darf dann zu jedem beliebigen Tag erfolgen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

So stark unterscheiden sich die Kosten nach Träger

So stark unterscheiden sich die Kosten nach Träger

Edeka darf wohl weniger Tegut-Märkte übernehmen als geplant

Edeka darf wohl weniger Tegut-Märkte übernehmen als geplant

BGH-Urteil: Riester-Bausparer können Gebühren zurückfordern

BGH-Urteil: Riester-Bausparer können Gebühren zurückfordern

Inflation in Deutschland steigt überraschend deutlich

Inflation in Deutschland steigt überraschend deutlich

Betreiber von Grube Teutschenthal insolvent

Betreiber von Grube Teutschenthal insolvent

Unternehmen von Uwe Reppegather insolvent

Unternehmen von Uwe Reppegather insolvent

Erstmals seit sieben Jahren wieder Gewinn

Erstmals seit sieben Jahren wieder Gewinn

2025 war extrem blitzarm – 2026 holt auf

2025 war extrem blitzarm – 2026 holt auf

Konzern verdient 35 Prozent weniger

Konzern verdient 35 Prozent weniger

Redakteurfavoriten
So stark unterscheiden sich die Kosten nach Träger

So stark unterscheiden sich die Kosten nach Träger

Juli 30, 2026
Mediengruppe fordert Millionen nach gescheiterter Klage

Mediengruppe fordert Millionen nach gescheiterter Klage

Juli 30, 2026
Unwetter in Niedersachsen: Lebensgefahr durch schwere Orkan-Böen

Unwetter in Niedersachsen: Lebensgefahr durch schwere Orkan-Böen

Juli 30, 2026
Was Sie über Abnehmspritzen wissen müssen

Was Sie über Abnehmspritzen wissen müssen

Juli 30, 2026
Neueste
Das steckt hinter der hohen Nachfrage

Das steckt hinter der hohen Nachfrage

Juli 30, 2026
Verstöße in NRW bleiben unbestraft

Verstöße in NRW bleiben unbestraft

Juli 30, 2026
AfD erstmals an der Spitze

AfD erstmals an der Spitze

Juli 30, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.