Er drohte mit Entführung
Fremder Mann steigt zu Kindern ins Auto – Mutter wird bestraft
17.07.2026 – 13:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Mann steigt in ein fremdes Auto, in dem zwei Kleinkinder sitzen. Die Polizei rückt an. Am Ende muss die Mutter der Kinder zahlen.
Eine Mutter aus Tirol hat eine Strafe erhalten, obwohl ein Fremder in ihr Auto gestiegen war. Der Mann hatte sich in das Fahrzeug gesetzt, in dem ihre zwei Kleinkinder waren, berichtet die österreichische Zeitung „Heute“.
Der Vorfall ereignete sich vor zwei Wochen vor einer Apotheke in St. Johann in Tirol. Die 36-jährige Frau hatte ihr Auto geparkt und ihre Töchter, drei Jahre und ein Jahr alt, angeschnallt im Wagen gelassen. Weil es heiß war, ließ sie den Motor und die Klimaanlage laufen – und ging nach eigenen Angaben kurz hinein, um ein Medikament zu holen.
- Auf Flug von der Türkei nach Düsseldorf: Passagier ohrfeigt Stewardess – und beruft sich auf Scharia
In der Apotheke beschwerte sich ein Mann lautstark über den laufenden Motor. Nach einem Wortwechsel drohte er damit, mit dem Auto samt den Kindern wegzufahren. Die Mutter lief gemeinsam mit zwei Apothekenmitarbeiterinnen nach draußen – und fand den Fremden tatsächlich in ihrem Fahrzeug vor. Die Türen waren verriegelt, die Kinder weinten. Erst als sie ans Fenster klopfte und mit der Polizei drohte, stieg der Mann aus.
Mutter bekommt Verwaltungsstrafe
Die alarmierten Beamten nahmen die Personalien aller Beteiligten auf. Ein Verfahren wegen Freiheitsberaubung wurde jedoch eingestellt – mit der Begründung, die Türen seien nie tatsächlich versperrt gewesen. Für den Mann blieb der Vorfall damit ohne Konsequenz.
Die Mutter hingegen bekam eine sogenannte Verwaltungsstrafe wegen des laufenden Motors. Die Verwaltungsanzeige gegen sie sei laut Polizei aufgrund einer Privatanzeige an die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel erstattet worden. Gegen die Bußgeldstrafe könne sie noch Einspruch einlegen.
Das unnötige Laufenlassen des Motors ist in Österreich laut Kraftfahrgesetz verboten. Das Warmlaufenlassen des Motors gilt ausdrücklich als vermeidbare Luftverunreinigung. Die Straßenverkehrsordnung untersagt außerdem, den Motor länger als unbedingt notwendig im Stand laufen zu lassen.










