Rentenkommission will weniger Beamte
Wer künftig nicht mehr verbeamtet werden soll
Aktualisiert am 26.06.2026 – 03:33 UhrLesedauer: 3 Min.

In die Rentenkasse sollen Beamte vorerst zwar nicht einzahlen, trotzdem kommen auch auf sie Änderungen zu. Eine Empfehlung der Kommission betrifft ihre Anzahl.
Nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung ächzt unter Finanzproblemen, auch in der Beamtenversorgung braucht es Reformen. Damit die Beamtenpensionen die öffentlichen Haushalte künftig weniger belasten, empfiehlt die Rentenkommission eine Reihe von Maßnahmen. Eine davon: deutlich weniger Verbeamtungen. t-online erklärt, wen das betreffen dürfte und nach welchen Kriterien noch verbeamtet werden soll.
Wer soll künftig überhaupt noch verbeamtet werden?
Die Kommission nennt keine einzelnen Berufe, sondern formuliert ein Grundprinzip. Demnach soll sich der sogenannte Funktionsvorbehalt künftig auf Tätigkeiten beschränken, die mit hoheitlichen Eingriffen verbunden sind – also mit „öffentlicher Gewalt, Befehl und Zwang“, wie es im Abschlussbericht der Kommission heißt. Gemeint sind klassische Aufgaben der Eingriffsverwaltung.
Verbeamtet würden nach diesem Ansatz vor allem Beschäftigte, die staatliche Hoheitsrechte unmittelbar ausüben. Dazu zählen beispielsweise Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte, Justizvollzugsbeamte und Zollbeamte mit hoheitlichen Eingriffsbefugnissen.
Wer könnte nicht mehr verbeamtet werden?
Auch hier nennt die Kommission keine konkreten Berufsgruppen. Allerdings lassen sich aus der Forderung, den Kreis der Beamten auf Tätigkeiten mit unmittelbaren hoheitlichen Befugnissen zu beschränken, plausible Schlüsse ziehen, wer künftig nicht mehr dazuzählen dürfte. Je nach Ausgestaltung der Reform könnten dazu folgende Berufsgruppen gehören:
- Lehrkräfte
- Hochschulprofessoren
- viele Verwaltungsbeamte
- Beschäftigte in Ministerien ohne hoheitliche Eingriffsbefugnisse
Wichtig: Es handelt sich nicht um eine ausdrückliche Empfehlung der Kommission, diese Berufsgruppen nicht mehr zu verbeamten. Das Gremium formuliert nur das abstrakte Kriterium des Funktionsvorbehalts. Welche konkreten Berufe künftig noch darunterfallen würden, müsste der Gesetzgeber festlegen.
In welche Richtung das gehen könnte, zeigt jedoch eine Aussage von CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. „Wir sollten nur noch dort verbeamten, wo es ein besonderes Treueverhältnis zum Staat gibt, zum Beispiel bei der Polizei, der Feuerwehr oder in anderen Sicherheitsbereichen, bei Finanzbeamten oder beim Zoll“, sagte Linnemann bereits im vergangenen Jahr den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Gleichzeitig stellte er infrage, ob Mitarbeiter in den Ministerien im bisherigen Umfang verbeamtet werden müssten. „Ich finde, das ist nicht überall notwendig“, sagte er.
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Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der Rentenkommission komplett umsetzen zu wollen. Allerdings finden die meisten Verbeamtungen in den Bundesländern statt. Damit künftig deutlich weniger Menschen verbeamtet werden, müssten also die Länder mitziehen.











