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Home » Kinder sollen früher für Eltern im Heim zahlen
Wirtschaft

Kinder sollen früher für Eltern im Heim zahlen

By zeit-heute.deJuni 16, 20262 Mins Read
Kinder sollen früher für Eltern im Heim zahlen
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Landkreistag will 100.000-Euro-Grenze senken

Pflegereform: Kinder sollen früher für Eltern zahlen

16.06.2026 – 12:22 UhrLesedauer: 1 Min.

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Präsident des Deutschen Landkreistages Achim Brötel: Die Landkreise sprechen sich dafür aus, Kinder stärker an den Heimkosten ihrer Eltern zu beteiligen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

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Bisher müssen erwachsene Kinder nur für die Pflegekosten ihrer Eltern einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro verdienen. Das soll sich ändern.

Der Deutsche Landkreistag befürwortet den Vorschlag von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), Kinder stärker an den Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern zu beteiligen. Er unterstütze die Forderung, die Schonbeträge zu senken, nachdrücklich, sagte Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages, der „Rheinischen Post“. Kinder pflegebedürftiger Eltern werden bislang grundsätzlich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen. „Diese Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch“, sagte Brötel.

Im Entwurf für Warkens geplantes Pflegeneuordnungsgesetz wird eine Rücknahme des Schonbetrags von 100.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr angekündigt. Brötel sagte: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“ Eine Absenkung sei nicht nur gerecht, sie würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.

Brötel forderte auch eine Reform der Regeln für Schenkungen: „Ebenso richtig wäre es, hohe Vermögen von Pflegebedürftigen selbst heranzuziehen. Die Sozialämter beobachten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen kann.“

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