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Home » Disziplinarverfahren gegen Ex-OB Reiter wegen Posten beim FC Bayern
Politik

Disziplinarverfahren gegen Ex-OB Reiter wegen Posten beim FC Bayern

By zeit-heute.deJuni 11, 20262 Mins Read
Disziplinarverfahren gegen Ex-OB Reiter wegen Posten beim FC Bayern
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Disziplinarverfahren

Posten beim FC Bayern bringt Münchens Ex-OB in Bedrängnis

11.06.2026 – 23:30 UhrLesedauer: 2 Min.

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Altoberbürgermeister Dieter Reiter: Er soll gegen das Beamtenrecht verstoßen haben. (Quelle: IMAGO/Stefan M. Prager/imago)

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Die Sitze im Verwaltungsbeirat und im Aufsichtsrat des Rekordmeisters werden vergütet. Ex-OB-Dieter Reiter nahm sie trotzdem an – womöglich ein Rechtsverstoß.

Gegen den ehemaligen Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat die Regierung von Oberbayern nach übereinstimmenden Medienberichten ein Disziplinarverfahren eingereicht. Grundlage ist der Verdacht, dass Reiter gegen Vorschriften des Beamtenrechts verstoßen habe, indem er ohne Genehmigung des Stadtrats beim FC Bayern „eine vergütete Tätigkeit ausgeübt hat“, zitieren der Bayerische Rundfunk (BR) sowie die „tz“ und der „Münchner Merkur“ von Ippen Media einen Behördensprecher.

Dabei ging es um Posten im Verwaltungsbeirat, ab Februar auch im Aufsichtsrat des Fußballvereins. Als dies vor der Kommunalwahl im März publik wurde, war der Wirbel groß. Reiter trat von den Bayern-Ämtern zurück und spendete die 90.000 Euro, die er bis dato vom Verein bekommen hatte, an soziale Projekte. Trotzdem unterlag Reiter bei der Wahl zum Oberbürgermeister überaus deutlich seinem Herausforderer Dominik Krause von den Grünen. Noch am Abend der Stichwahlniederlage am 22. März verkündete er den Rückzug aus der Politik.

Gelegenheit zur Stellungnahme

Der Regierung zufolge wurde der Rechtsanwalt des 68-Jährigen über die Einleitung des Verfahrens informiert. Man habe ihm auch Gelegenheit gegeben, sich zum Verdacht zu äußern. Nach abschließender Ermittlung des Sachverhalts werde man „die nächsten Schritte prüfen“, so die Regierung.

„Sollte sich ein Dienstvergehen bestätigen, ist über eine etwaige Disziplinarmaßnahme nach pflichtgemäßem Ermessen, insbesondere unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, zu entscheiden“, zitiert der BR die Behörde weiter. Bis zum Abschluss des Verfahrens gelte aber die Unschuldsvermutung. Reiter selbst wollte sich nach Angaben von Ippen Media nicht zum Verfahren äußern.

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