Gericht erhöht Strafe
Kölner Kinderfotograf wegen sexuellem Missbrauch verurteilt
02.06.2026 – 15:55 UhrLesedauer: 2 Min.
Der international renommierte Kinderfotograf Achim L. ist erneut wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Es ist bereits das zweite Urteil in Köln.
Der ehemalige Kölner Kinderfotograf Achim L. ist vom Kölner Landgericht erneut wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Das Gericht verhängte dabei eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sprach L. auch in Tateinheit wegen des versuchten sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen schuldig. Der Prozess hatte deutschlandweit Aufmerksamkeit erregt, da L. als Kinderfotograf internationale Preise gewonnen hatte.
Achim L. saß bereits im Jahr 2022 wegen der Vorwürfe vor Gericht, damals erhielt er eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Sowohl Verteidigung, als auch Staatsanwaltschaft gingen in Revision.
Kölner Kinderfotograf wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
Während der Bundesgerichtshof der Argumentation der Rechtsanwälte weitestgehend nicht folgte, erzielte die Staatsanwaltschaft einen Teilerfolg: Der BGH bemängelte, dass das Gericht Aussagen von Opfern nicht ausreichend gewürdigt hätte.
Das Verfahren wurde daher in Köln neu aufgerollt. Im Fokus standen fünf mögliche Fälle des sexuellen Missbrauchs. Sie sollen zwischen 2002 und 2017 oder 2018 in Italien, auf den Malediven, aber auch in der Penthouse-Wohnung des Fotografen in Köln ereignet haben. Betroffene sagten im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit erneut aus.
Ursprünglich war der Kölner in 16 Fällen angeklagt. Das Gericht sprach ihn im Herbst 2022 in vier Fällen schuldig, in zwei Fällen in Tateinheit mit dem sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen. Die übrigen Vorwürfe wurden zunächst fallengelassen.
Sieben Jahre Haft: Kölner Fotograf war international renommiert
Nach Ende des Revisionsverfahrens im August 2025 musste L. in Haft, seine Strafe fällt nun allerdings deutlich härter aus. Für die ihm vorgeworfenen Taten hätte auch eine deutliche höhere Strafe im Raum gestanden. Laut Aussagen eines Gerichtssprechers ist je nach Fall und Schwere der Vorwürfe auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren möglich.
In allen übrigen Anklagepunkten wurde L. freigesprochen. Das Urteil gegen den Kinderfotografen ist noch nicht rechtskräftig.












