Zugriff in Berlin
Bundesanwaltschaft lässt Syrer festnehmen
27.05.2026 – 10:41 UhrLesedauer: 2 Min.
In Berlin sticht ein Mann am Holocaust-Mahnmal einen Touristen nieder. Jetzt haben die Ermittler einen weiteren Verdächtigen gefasst.
Die Bundesanwaltschaft hat einen syrischen Staatsangehörigen festnehmen lassen. Der Zugriff erfolgte am Mittwoch durch Beamte des Landeskriminalamtes Berlin. Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, lag seit dem 19. Mai ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs gegen den 37-Jährigen namens Khalaf A. vor.
Bei ihm soll es sich um einen Komplizen von Wassim Al M. handeln, der im März wegen eines Angriffs am Holocaust-Mahnmal in Berlin zu 13 Jahren Haft verurteilt worden war. Im Februar 2024 hatte der damals 19-jährige Al M. inmitten des Stelenfelds einen spanischen Touristen unvermittelt von hinten gepackt und ihm eine 14 Zentimeter lange, klaffende Wunde am Hals zugefügt.
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Aus Sicht der Bundesanwaltschaft hatte sich Al M. zuvor im Sinn der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) radikalisiert. Die Bundesanwaltschaft hatte die Tat als radikal-islamistisch und antisemitisch bewertet. Das 30 Jahre alte Opfer der Messerattacke musste notoperiert werden und lag zeitweise im künstlichen Koma. Der Spanier überlebte nur knapp.
Khalaf A. soll Nachmittag mit dem Täter verbracht haben
Der Attentäter war 2023 als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Der damals Minderjährige wurde einer Unterkunft in Leipzig zugewiesen, wo er sich radikalisiert haben soll. Vor Gericht hatte er gesagt, er bereue die Tat. Die Fahrt nach Berlin sei auf Druck eines Chat-Partners erfolgt, mit dem er bei seinem Konsum von IS-Videos in Kontakt gekommen sei.
Der nun in Berlin festgenommene mutmaßliche Komplize soll den Nachmittag vor der Tat mit dem späteren Angreifer verbracht haben. Khalaf A. habe den Täter ermutigt und sei der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtig, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Der Beschuldigte sollte noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.











