Juristin kritisiert Vorgang
Kölner Sparkasse sperrt hunderten Menschen das Konto
08.05.2026 – 19:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Verwunderung bei zahlreichen Sparkassen-Kunden: Plötzlich war das Konto eingeschränkt. Was dahinter steckt.
Die Sparkasse KölnBonn hat für etwa 2.000 russische und belarussische Kunden Karten- und Zahlungsfunktionen ihrer Girokonten eingeschränkt. Das bestätigte eine Sprecherin des Instituts auf Anfrage. Grundlage sind zwei EU-Verordnungen aus dem 19. Sanktionspaket gegen Russland und Belarus. Vollständige Kontosperrungen seien aber „grundsätzlich“ nicht erfolgt, so die Sprecherin zur Kölner Lokalredaktion von t-online.
Die Einschränkungen hätten die Sperrung des Online‑Bankings, die Deaktivierung von Debitkarten für E‑Commerce‑Transaktionen und die Festlegung eines Kreditkarten‑Limits von 0 Euro umfasst. „Wir haben die grundlegende Teilnahme am Zahlungsverkehr aufrecht erhalten“, sagte die Sprecherin. Karten- und Zahlungsfunktionen der Girokonten wie Überweisungen und Lastschriften am SB-Terminal sowie das Abheben und Einzahlen von Geld sei demnach weiterhin möglich gewesen.
Die Einschränkungen galten der Sprecherin zufolge ausschließlich für russische und belarussische Staatsangehörige, die weder einen befristeten noch einen unbefristeten Aufenthaltstitel in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat oder der Schweiz besitzen – und auch keine Staatsangehörigkeit eines dieser Länder haben. Wer also legal und dauerhaft in Deutschland lebt, ist demnach nicht betroffen.
Von den insgesamt rund 835.000 Kunden der Sparkasse KölnBonn waren damit zunächst etwa 4.000 Personen betroffen. Die Bank habe die Betroffenen rechtzeitig schriftlich informiert und gebeten, entsprechende Nachweise einzureichen – etwa eine Kopie des Aufenthaltstitels.
Rund 2.000 Kunden kamen dieser Aufforderung fristgerecht nach, sodass ihre Konten uneingeschränkt weiter genutzt werden können. Damit bleiben aber auch rund 2.000 Menschen, deren Konten eingeschränkt wurden.
Laut der „Rheinischen Post“ betont der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, dass den Banken dabei kein Handlungsspielraum bliebe. Ähnliches war demnach von Bundesbank und Bundesfinanzministerium zu hören. Kritisch bewertet das die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Andrea Burghard. Gegenüber der Zeitung erklärte sie, für eine Kontosperrung brauche es „einen konkreten Anlass, also etwa einen individuellen Verdacht“. Ein russischer Pass allein reiche dafür nicht aus.
Eine Anfrage an die Kreissparkasse Köln, die vor allem Sparkassen im Kölner Umland betreibt, blieb bis Freitag unbeantwortet. Dieser Artikel wird aktualisiert, sobald eine Stellungnahme vorliegt.












