Close Menu
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Trending
Kaputte und dreckige Spenden – was man wirklich braucht

Kaputte und dreckige Spenden – was man wirklich braucht

Mai 7, 2026
Wehrdienst Bundeswehr will Fragebogen-Verweigerer bestrafen

Wehrdienst Bundeswehr will Fragebogen-Verweigerer bestrafen

Mai 7, 2026
Routinier vom VfL Bochum beendet seine Karriere im Sommer

Routinier vom VfL Bochum beendet seine Karriere im Sommer

Mai 7, 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
Webgeschichten
Facebook X (Twitter) Instagram
Zeit Heute
Abonnieren
  • Startseite
  • Deutschland
  • Politik
  • Wirtschaft
  • Unterhaltung
  • Gesundheit
  • Panorama
  • Leben
  • Mobilität
  • Digital
  • Sport
  • Mehr
    • Webgeschichten
    • Trending
    • Pressemitteilung
Home » Gasanschluss abschalten für 6.000 Euro: Das können Sie tun
Wirtschaft

Gasanschluss abschalten für 6.000 Euro: Das können Sie tun

By zeit-heute.deMai 7, 20263 Mins Read
Gasanschluss abschalten für 6.000 Euro: Das können Sie tun
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email

Umstieg auf anderes Heizsystem

6.000 Euro für Gasnetz-Trennung: So sollten Eigentümer reagieren

Aktualisiert am 07.05.2026 – 17:51 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Eine Stilllegung oder ein Rückbau des Gasanschlusses kann unter Umständen enorme Kosten verursachen. (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Der eine verlangt nichts, der andere mehr als 6.000 Euro. Möchten Hausbesitzer ihren Anschluss stilllegen, kann es teuer werden. Auch bei unsicherer Rechtslage sollten sie das nicht einfach hinnehmen.

Wer von Gas auf ein anderes Heizungssystem umsteigt, muss für die Abschaltung seines Anschlusses teils tief in die Tasche greifen. Das zeigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands unter 54 lokalen Gasnetzbetreibern aus allen Teilen Deutschlands.

Während manche für eine Stilllegung oder einen Rückbau keine Kosten in Rechnung stellen, waren es bei anderen mehrere Tausend Euro. Die höchsten Summen in der umfassenden Stichprobe lagen bei mehr als 6.000 Euro. Wieder andere machten mögliche Kosten nicht transparent.

Wer seinen Gasanschluss nur pausieren will, zahlt dafür jährliche Gebühren – diese Möglichkeit wurde aber nur von jedem neunten untersuchten Anbieter angeboten, die jährlichen Kosten variierten zwischen rund 20 und 230 Euro.

Was mit dem Gasanschluss passiert – drei Optionen

Die Bundesnetzagentur nennt drei Möglichkeiten für Hausbesitzer, was man im Falle eines Heizsystem-Umstiegs mit dem Gasanschluss machen kann:

1) Pausierung: Der Anschluss bleibt betriebsbereit, wird aber gesperrt. Theoretisch kann die Gasbelieferung jederzeit wieder erfolgen.

2) Stilllegung: Auch als Trennung bezeichnet. Sie unterbricht den Netzanschluss des Gebäudes. Eine spätere Wiederinbetriebnahme ist teils möglich.

3) Rückbau: Leitungen und Anlagenteile werden entfernt, der Netzanschluss abgetrennt. Diese Maßnahme ist endgültig.

Angebote oft mit Preisangabe – teils terminologischer Wirrwarr

Bei ihrem Marktcheck fanden die Verbraucherschützer bei 33 der 54 Netzbetreiber online ein Angebot zur Stilllegung des Gasanschlusses, davon waren 20 mit Preisangabe. Angebote zum Rückbau gab es bei genau der Hälfte, also 27 Anbietern: 13 machten dafür konkrete Preisangaben, bei weiteren zwölf gab es Hinweise auf individuelle Kostenvereinbarungen zum Rückbau.

Was es Hausbesitzern nicht erleichtert: Die Terminologie der Bundesnetzagentur ist nicht rechtsverbindlich. Teilweise weichen die Anbieter dann auch davon ab, was die Orientierung erschwert. Etwa mit Bezeichnungen wie „Demontage mit Erdarbeiten“ oder „Abtrennung inkl. Leitungsrückbau“ statt Rückbau oder „Medientrennung“ statt Stilllegung.

Die Kosten als Streitpunkt – unsichere Rechtslage

Doch am Ende bleibt vor allem die Kostenfrage – dürfen Netzbetreiber bei einer Abschaltung dem Hausbesitzer überhaupt etwas in Rechnung stellen?

Die Frage ist umstritten. Eine ausdrückliche Anspruchsgrundlage gebe es nicht, schreiben die Verbraucherschützer. In der Praxis aber zögen Netzbetreiber immer wieder eine Norm aus der Niederdruckanschlussverordnung heran. Nach dieser können sie dann anfallende Kosten von Kunden zurückverlangen, wenn diese selbst Änderungen an der Anlage veranlasst haben. Auch eine Pauschale auf Basis von durchschnittlichen Kosten kann dann abgerechnet werden.

Strittig ist, ob Stilllegung und Rückbau „Änderungen“ im Sinne dieser Norm (§9 NDAV) sind oder nicht.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte im Dezember 2025 in einem Urteil gegen einen Netzbetreiber entschieden. Eine Stilllegung sei keine Änderung im Sinne dieser Verordnung, und Kosten dafür dürften damit auch nicht an Kunden weitergegeben werden (Az.: 6 UKI 2/25). Noch ist diese Entscheidung jedoch nicht rechtskräftig, der Netzbetreiber hat Revision beantragt, der Bundesgerichtshof wird entscheiden müssen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email

Weiter Lesen

Kartellamt kritisiert Plan für neue Gaskraftwerke

Kartellamt kritisiert Plan für neue Gaskraftwerke

Warum Cashback zu Bargeld-Mangel führen könnte

Warum Cashback zu Bargeld-Mangel führen könnte

Autozulieferer Bayrak Technik GmbH ist wieder insolvent

Autozulieferer Bayrak Technik GmbH ist wieder insolvent

Diese Kosten erwarten Besitzer einer neuen Gasheizung

Diese Kosten erwarten Besitzer einer neuen Gasheizung

Jede zweite Pflegeperson verliert Haus oder Erspartes

Jede zweite Pflegeperson verliert Haus oder Erspartes

Steuererklärung mit KI soll verboten werden

Steuererklärung mit KI soll verboten werden

Kürzung gefordert – Baby-Boomern droht Altersarmut

Kürzung gefordert – Baby-Boomern droht Altersarmut

MSCI World – was ist das und wie investieren Privatpersonen

MSCI World – was ist das und wie investieren Privatpersonen

Gefährdet Iran-Krieg ÖPNV in Deutschland?

Gefährdet Iran-Krieg ÖPNV in Deutschland?

Redakteurfavoriten
Wehrdienst Bundeswehr will Fragebogen-Verweigerer bestrafen

Wehrdienst Bundeswehr will Fragebogen-Verweigerer bestrafen

Mai 7, 2026
Routinier vom VfL Bochum beendet seine Karriere im Sommer

Routinier vom VfL Bochum beendet seine Karriere im Sommer

Mai 7, 2026
Kartellamt kritisiert Plan für neue Gaskraftwerke

Kartellamt kritisiert Plan für neue Gaskraftwerke

Mai 7, 2026
Schauspielerin macht Produktion nach Fehlgeburt Vorwürfe

Schauspielerin macht Produktion nach Fehlgeburt Vorwürfe

Mai 7, 2026
Neueste
Flugbegleiterin aus Niederlanden mit Virus-Verdacht in Klinik

Flugbegleiterin aus Niederlanden mit Virus-Verdacht in Klinik

Mai 7, 2026
Warum sie oft auf Augenhöhe stehen

Warum sie oft auf Augenhöhe stehen

Mai 7, 2026
Im Auto: So befestigen Sie einen Kindersitz richtig

Im Auto: So befestigen Sie einen Kindersitz richtig

Mai 7, 2026
Facebook X (Twitter) Pinterest TikTok Instagram
© 2026 Zeit Heute. Alle Rechte vorbehalten.
  • Datenschutzrichtlinie
  • Bedingungen
  • Kontakt
  • Werben

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.