In einer Chatnachricht schrieb Gina H. an Matthias R.: „Wir haben uns viel wegen der Kinder gestritten, vor allem wegen Fabian.“ In einer weiteren Nachricht fragt R. Gina H.: „Soll ich Fabian aufgeben? Ich liebe Fabian genauso sehr wie dich.“ Gina H. antwortete: „Wir werden kein glückliches Paar mehr hier auf diesen Dörfern. Wenn, müssten wir weg und ein neues Leben anfangen, wo uns keiner kennt.“
Die Staatsanwaltschaft geht außerdem davon aus, dass die finanzielle Lage ein Motiv für die Tat gewesen sein könnte. Demnach war Gina H. von Matthias R. finanziell abhängig, weil sie auch wegen einer psychischen Erkrankung nicht arbeiten ging. R. machte am 12. November eine Aussage bei der Polizei: „Sie hat die Miete bezahlt, ich den Rest“, sagte R. laut Protokoll. Am 5. Oktober schickte R. Gina H. eine Sprachnachricht: „Ich konnte dir nicht das bieten, was du wolltest.“
Am 14. Oktober gab Matthias R. einer Polizeibeamtin zu Protokoll, er würde Gina H. alles zutrauen. Sie sei von Eifersucht getrieben und habe die Trennung nicht verkraftet. An diesem Tag wurde die Leiche des Jungen offiziell entdeckt.
Fall Fabian: 7. Spur – Gina H. redete schlecht über Fabian
Über den Jungen soll Gina H. mehrfach schlecht geredet haben. Bereits am zweiten Prozesstag war eine Sprachnachricht eingespielt worden, in der sie Fabian als „fett“ bezeichnet und die Familie des Jungen in ein negatives Licht rückt. Laut einem Protokoll von Jugendamtsmitarbeitern soll H. im November zudem gesagt haben, sie verstehe nicht, wieso „so ein Gewese gemacht wird und ein großer Trauergottesdienst, es würden doch täglich Kinder sterben oder vermisst werden“. Nach dem Tod des Jungen war in Güstrow ein solcher Trauergottesdienst mit Hunderten Menschen abgehalten worden. Eine Trauerrede, die Gina H. für Matthias R. schrieb, fertigte sie mithilfe von ChatGPT an.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack kündigte auf Nachfrage von t-online beim Verlassen des Saales nach der Sitzung an: „Da kommt noch mehr.“ Es würden mit jeder Sitzung weitere Indizien und Beweise besprochen.
Für Gina H. gilt Unschuldsvermutung – Anwalt äußert sich
Allerdings: Gina H. gilt so lange als unschuldig, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt. Noch ist nicht zweifelsfrei geklärt, ob sie tatsächlich die Mörderin des kleinen Fabian ist. Schlagkräftige Beweise wie etwa DNA, Fingerabdrücke oder auch die Tatwaffe hat die Staatsanwaltschaft bislang zumindest nicht präsentiert. Einer der Anwälte der 30-Jährigen, Andreas Ohm, sagte t-online nach dem Prozesstag: Die Faserspuren, die im Auto gefunden worden seien, stammten von einem Pullover, der in Massenware angefertigt sei und daher auch von Gina H.s eigenem Kind stammen könnten.








