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Home » Wo Streitpunkte in Warkens Sparpaket sind
Politik

Wo Streitpunkte in Warkens Sparpaket sind

By zeit-heute.deApril 20, 20262 Mins Read
Wo Streitpunkte in Warkens Sparpaket sind
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Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher einen pauschalen Beitrag an die Kassen. In diesem Jahr sind es 144 Euro im Monat, wie die Kommission erläuterte. Um die Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein. Für die Kassen mache das eine jährliche Belastung von 12 Milliarden Euro aus. Die Frage lautet nur: Kann diese Summe oder ein Teil davon aus dem anstehenden Sparhaushalt 2027 bezahlt werden? Bisher sieht SPD-Finanzminister Lars Klingbeil das nicht, zeigte sich aber offen für Ideen.

Überraschend nahm Warken einen Punkt auf, der in der Union nicht viele Freunde hat, nämlich Gutverdiener 2027 über eine Extra-Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze stärker heranzuziehen. Aktuell liegt die Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr. Kommen soll ein Aufschlag von 300 Euro zusätzlich jenseits der regulären Anpassung. Das soll von Arbeitgebern und -nehmern, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen, je 1,2 Milliarden Euro mehr einbringen.

Die Expertenkommission hatte die Frage einer Anhebung der Grenze auch geprüft, sprach aber wegen Unsicherheiten, insbesondere zur Finanzwirkung keine Empfehlung dazu aus. Fraglich ist, wie viele Gutverdiener dann zu privaten Versicherungen wechseln dürften. Die Arbeitgeber warnten schon, die Anhebung verteuere die Arbeitskosten für Firmen, schrumpfe das Netto gut verdienender Facharbeiter und senke den Druck für die nötigen Reformen.

Einwände aus der Koalition richten sich auch gegen Einschränkungen der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für alle anderen bisher mitversicherten Gatten sollen Kassenmitglieder künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.

Warken hat ursprüngliche Vorschläge der Kommission schon abgemildert. Dabei hatten die Experten erläutert, dass Beschränkungen in diese Richtung „tendenziell Haushalte mit höherem Einkommen“ treffen würden. Nicht aufgenommen hat die Ministerin die Idee, die bisher alle zwei Jahre auf Kassenkosten mögliche Hautkrebsvorsorge ohne Symptome auszusetzen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken soll die Regelung überprüfen und bis Ende 2027 neue Leitlinien beschließen.

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