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Home » Frau rast mit Auto in Tankstelle – fünf Jahre Haft
Deutschland

Frau rast mit Auto in Tankstelle – fünf Jahre Haft

By zeit-heute.deApril 18, 20262 Mins Read
Frau rast mit Auto in Tankstelle – fünf Jahre Haft
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Urteil am Landgericht Nürnberg-Fürth

Frau rast mit Auto in Tankstelle – fünf Jahre Haft

17.04.2026 – 19:07 UhrLesedauer: 1 Min.

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Das Strafjustizzentrum in Nürnberg (Archivbild): Eine 43-Jährige muss ins Gefängnis, weil sie mit ihrem Auto in eine Tankstelle fuhr und Menschen verletzte. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa-bilder)

Eine 43-Jährige fährt in eine Tankstelle – wohl um ihren Ehemann zu attackieren. Ihre Irrfahrt bringt sie ins Gefängnis.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat eine 43-jährige Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich entzieht ihr das Gericht für fünf Jahre die Fahrerlaubnis. Die Frau soll aus Wut über ihren Ex-Freund in die Tankstelle eines Autohofes gefahren sein.

Die Tat ereignete sich im Juli vergangenen Jahres an einem Autohof nahe der Autobahn 9 in Hilpoltstein (Landkreis Roth). Laut Anklage sei die Frau nach einem Streit mit ihrem früheren Lebensgefährten in ihr Auto gestiegen, habe Gas gegeben und sei mit mindestens 34 Kilometern pro Stunde auf ihn zugefahren. Der Mann habe sich mit einem Sprung zur Seite gerettet.

Laut Staatsanwaltschaft soll die Frau darauf gewendet und erneut versucht haben, den Mann zu überfahren. Er sei in die Tankstelle geflüchtet – das Auto habe die Eingangstür durchbrochen und die umfallende Tür den Mann schließlich unter sich begraben. Anschließend soll die Angeklagte den Mann mit einer Glasscherbe angegriffen haben.

Der frühere Lebensgefährte der Angeklagten wurde dabei schwer verletzt, musste mehrere Tage im Krankenhaus bleiben und war drei Monate arbeitsunfähig. Laut der Gerichtssprecherin wurde auch ein dänischer Tourist verletzt, der sich auf dem Rückweg aus dem Urlaub befand.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Mord geklagt. Nach der Beweisaufnahme hielten die Richter diesen Vorwurf jedoch nicht für nachweisbar. Die Frau sei von dem Ansinnen selbst wieder zurückgetreten. Außerdem habe sie in einem affektiven Zustand gehandelt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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